Das Angebot eines digitalen Rechtsdokumenten-Generators, der auf Grundlage eines Frage-Antwort-Systems aus einer Sammlung von Textbausteinen EDV-basiert individuelle Rechtsdokumente erstellt, stellt keine erlaubnispflichtige Rechtsdienstleistung i. S. d. § 2 RDG dar. Die Tätigkeit des Anbieters besteht im Entwickeln und Bereitstellen der Software für viele denkbare Fälle. Sie betrifft damit weder eine „konkrete“ fremde Angelegenheit noch bedarf sie einer „rechtlichen Prüfung des Einzelfalles“ (OLG ...
Streiten die Parteien allein über die Berechtigung des Mieters, die Mietsache in einer bestimmten Weise nutzen zu können, endet der Rechtszug häufig bereits vor dem AG, wenn dieses weder die Berufung zulässt noch ...
Für die ausschließliche Zuständigkeit der AG in Wohnraummietsachen nach § 23 Nr. 2a GVG ist nicht nur der schlüssige Vortrag des Klägers, sondern auch des Beklagten zu beachten (LG Berlin 13.2.20, 67 O 78/19, ...
Endet das Mietverhältnis nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens, kommt es häufig zum Streit über die rechtliche Einordnung und Reichweite des Räumungsanspruchs und etwaigen zugehörigen Schadenersatzansprüchen. Der BGH klärt die hiermit zusammenhängenden miet- und insolvenzrechtliche Probleme und beantwortet die Frage, ob und wem gegenüber eine Forderungsanmeldung zurückgenommen werden kann. Die verschiedenen Rechtsfragen, die der BGH behandelt, machen die Entscheidung zu einer Pflichtlektüre für jeden ...
Wenn in einem selbstständigen Beweisverfahren der Streithelfer unbeschränkt einer Partei beitritt, deren Anträge unbeschränkt unterstützt und eine evidente Beschränkung seines Beitritts auch sonst nicht ...
Bei Tod einer anwaltlich vertretenen Partei erfolgt eine Unterbrechung des Verfahrens nur auf Antrag des Prozessbevollmächtigten, § 246 Abs. 1 S. 2 ZPO. Die Antragstellung ist in jeder Lage des Rechtsstreits ...
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Streit über die bei Mieterhöhungen maßgebliche Wohnfläche ist Gerichtsalltag. Wird hierzu ein Sachverständigengutachten eingeholt, sind die Kosten oft vierstellig. Fällt das Gutachten zulasten des Vermieters aus, entspricht es verbreiteter Gerichtspraxis, ihm nach § 96 ZPO dessen Kosten aufzuerlegen, selbst wenn die Zustimmungsklage (teilweise) Erfolg hat. Der BGH schiebt dieser Praxis einen Riegel vor und zeigt, welche Grundsätze die Gerichte beachten müssen.