Der Gesetzgeber ermöglicht mit dem Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024) künftig eine vergünstigte Vermietung an hilfsbedürftige Personen durch den Beschluss der Wohngemeinnützigkeit. Hierdurch wird die „Förderung wohngemeinnütziger Zwecke“ als neuer gemeinnütziger Zweck in die AO aufgenommen. Mithilfe der neuen Wohngemeinnützigkeit soll mehr bezahlbarer Wohnraum geschaffen werden (vgl. PM des BMWSB, 5.6.24).
Bei unklaren Formulierungen in AGB des Vermieters dazu, ob Betriebskosten als Pauschale oder als Vorauszahlung vereinbart sind, ist im Fall einer Nachforderung des Vermieters im Zweifel eine Pauschale anzunehmen (AG ...
Eine nur per beA schriftsätzlich eingereichte Kündigung ist durch die Weiterleitung durch das Gericht dem Kündigungsempfänger bzw. dessen Prozessbevollmächtigten nicht formwirksam zugegangen (LG Bonn 29.6.23, 6 S 97/22, Abruf-Nr. 241295 ).
Nach dem BGH soll ein Vermieter nicht schon für jede mehr als unerhebliche Beeinträchtigung des bis zur Veränderung der äußeren Umstände gewohnten Nutzens der Mietsache einstehen müssen, sondern nur für solche ...
Um das Thema „Schönheitsreparaturen“ ist es in letzter Zeit still geworden. Die Praxis versucht eher, gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. Nun hatte der BGH im Rahmen einer Rechtsbeschwerde gegen eine ...
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Das novellierte Gebäudeenergiegesetz (Heizungsgesetz) ist seit dem 1.1.24 in Kraft. Selbst für erfahrene Juristen ist es spröde, kaum lesbar und folgerichtig für den juristischen Laien erst recht nur äußerst schwer
erfassbar. Die Praxis zeigt: Der Beratungsbedarf ist hoch. Das IWW-Webinar „Heizungsgesetz (mietrechtliche Besonderheiten)“ vermittelt verlässliche Informationen, um zielgerichtet und bedarfsgerecht zu beraten und zu vertreten.