Ein Fahrgast der Deutschen Bahn, der auf einem Bahnhof verunfallt, muss vertragliche Ansprüche gegen das Eisenbahnverkehrsunternehmen richten, mit dem er den Beförderungsvertrag geschlossen hat. Für deliktische Ansprüche kommt als Anspruchsgegner auch das Eisenbahninfrastrukturunternehmen in Betracht, das den Bahnhof betreibt. Die Deutsche Bahn AG ist in diesen Fällen nicht passivlegitimiert.
AGB-Klauseln einer Fluggesellschaft, die eine Abtretung von Entschädigungsansprüchen des Fluggastes an einen Inkassodienstleister (Legal Tech Portal) erschweren, sind wettbewerbswidrig.
Zahlt der Mieter die Miete nicht selbst, sondern durch Hilfspersonen oder Dritte, tritt Erfüllung nur ein, wenn die Zahlung unter Abgabe einer für den Vermieter nachvollziehbaren Tilgungsbestimmung erfolgt.
Ein Interesse an der Verarbeitung an aus dem Insolvenzbekanntmachungsportal entnommenen Daten ist nur „berechtigt“ im Sinne von Art. 6 Abs. 1 Buchst. f DSGVO, wenn es im Einklang mit der Rechtsordnung steht und daher nicht dem Rechtsgedanken von § 3 Abs. 2 InsoBekV widerspricht.
Wer gerichtlichen Rechtsschutz begehrt, muss grundsätzlich seine
Anschrift angeben. Etwas anderes gilt, wenn dies dem Rechtsuchenden aus schwerwiegenden Gründen unzumutbar ist oder er obdachlos geworden ist.
Der Umstand, dass der Geschädigte nach einem Verkehrsunfall mehrere Monate wartet, bevor er sich ein Ersatzfahrzeug anschafft, begründet eine tatsächliche Vermutung für einen fehlenden Nutzungswillen.
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Nur, wenn der Vermieter sich vor Einschalten des Mieteranwalts mit der Rückzahlung der Mietkaution bereits in Verzug befand, muss er die
Anwaltskosten für die Kautionsrückforderung erstatten.