23.07.2022 · Fachbeitrag · Insolvenzrecht
Mindestlohn ist nicht insolvenzsicher
Bei Insolvenz des Arbeitgebers kann der Insolvenzverwalter vom Arbeitnehmer das zu bestimmten Zeitpunkten ausbezahlte Arbeitsentgelt zugunsten der Insolvenzmasse nach Maßgabe der §§ 129 ff. InsO zurückfordern.
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