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  • 23.07.2022 · Fachbeitrag · Insolvenzrecht

    Mindestlohn ist nicht insolvenzsicher

    Bei Insolvenz des Arbeitgebers kann der Insolvenzverwalter vom Arbeitnehmer das zu bestimmten Zeitpunkten ausbezahlte Arbeitsentgelt zugunsten der Insolvenzmasse nach Maßgabe der §§ 129 ff. InsO zurückfordern.