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  • 23.07.2022 · Fachbeitrag · Insolvenzrecht

    Mindestlohn ist nicht insolvenzsicher

    | Bei Insolvenz des Arbeitgebers kann der Insolvenzverwalter vom Arbeitnehmer das zu bestimmten Zeitpunkten ausbezahlte Arbeitsentgelt zugunsten der Insolvenzmasse nach Maßgabe der §§ 129 ff. InsO zurückfordern. |