Die Gewährung von Erziehungs- bzw. Elterngeld an ausländische Staatsangehörige ist davon abhängig, über welche Art von Aufenthaltstitel die Betroffenen verfügen. Vom Anspruch auf Erziehungs- oder Elterngeld sind ausländische Staatsangehörige, denen der Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen erlaubt ist, grundsätzlich ausgenommen.
Die Interessen eines unterhaltsberechtigten Kindes stehen grundsätzlich im Widerspruch zu denjenigen seiner Eltern, die Unterhalt schulden, § 1606 Abs. 3 S. 1 BGB (BGH 23.4.12, AnwZ (Brfg) 35/11, n. v.).
Die Betreuerinnen begehrten die Genehmigung einer Zwangsbehandlung der wegen einer psychischen Erkrankung unter Betreuung stehenden, einwilligungsunfähigen und geschlossen untergebrachten Betroffenen. Diese benötigen wegen ihrer Erkrankung zwar eine medikamentöse Behandlung, lehnen die Behandlung krankheitsbedingt aber ab. Die Anträge der Betreuerinnen blieben vor dem AG und LG erfolglos. Mit den von den LG zugelassenen Rechtsbeschwerden verfolgten die Betreuerinnen ihre Anträge auf betreuungsgerichtliche ...
Erleben Sie die Pflichtfortbildung nach § 15 FAO einmal anders und gestalten Sie diese mit: Neben klassischem Seminarprogramm bietet das IWW sechs Workshops an, von denen Sie drei nach Ihren direkten Interessengebieten ...
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Die Lebenspartnerschaft ist ein familienrechtliches Institut für eine auf Dauer angelegte gleichgeschlechtliche Partnerschaft. Dieses Institut ist der Ehe in weiten Teilen der Rechtsordnung gleichgestellt. In einigen Vorschriften vor allem des Zivil- und Verfahrensrechts werden Ehe und Lebenspartnerschaft jedoch grundlos unterschiedlich behandelt. In der Praxis wurden bisher die für die Ehe geltenden Vorschriften analog angewendet. Dies will der Gesetzesentwurf nun ändern.