Das OLG Karlsruhe hat entschieden, dass für § 81 Abs. 2 Nr. 3 FamFG das Verschweigen einer wesentlichen Tatsache in einer Kindschaftssache dem Vortrag einer unwahren Tatsache nicht gleich steht.
Es kommt oft vor, dass sonstige Familiensachen i. S. v. § 266 Abs. 1 Nr. 3 FamFG als allgemeine Zivilsachen behandelt werden. Bei Nr. 3 der Norm muss ein Zusammenhang mit Trennung, Scheidung oder Aufhebung der ...
§ 81 FamFG regelt, wie das Gericht die Kosten in einem Vaterschaftsfeststellungsverfahren verteilen kann. Das OLG Frankfurt a. M. hat dazu wichtige Kriterien herausgearbeitet.
der BGH hat sich klar zu der Frage positioniert, unter welchen Voraussetzungen die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren ist, wenn eine Beschwerde versehentlich an ein unzuständiges Gericht adressiert wurde (BGH 23.10.24, XII ZB 576/23). Die Entscheidung beleuchtet einerseits die Sorgfaltspflichten eines Verfahrensbevollmächtigten, andererseits die Grenzen der gerichtlichen Fürsorgepflicht im Umgang mit irrlaufenden Schriftsätzen.
Es kommt vor, dass im Verbund geltend gemachte Folgesachen sich während des laufenden Scheidungsverfahrens auf die ein oder andere Art und Weise erledigen. Fraglich ist, wie darauf kostengünstig zu reagieren ist.
In der Praxis möchten Parteien zuweilen gegen eine Kostenentscheidung vorgehen. Ein aktueller Fall vor dem OLG Stuttgart wirft ein Schlaglicht auf die Problematik des falschen Rechtsbehelfs in solchen Fällen.
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Der Anspruch auf Verfahrenskostenvorschuss ist in § 1360a Abs. 4 BGB
geregelt und eine besondere Form des Unterhaltsanspruchs. In der Praxis bereitet es immer wieder Schwierigkeiten zu entscheiden, ob die Mandanten VKH oder den Verfahrenskostenvorschuss geltend machen sollen. Dazu im Einzelnen: