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  • · Nachricht · Mediation

    Vermeidung langwieriger Gerichtsverfahren

    | Am 26.7.12 ist mit sofortiger Wirkung das neue Mediationsgesetz in Kraft getreten. Ein Hauptanwendungsbereich wird im Familienrecht gesehen. |

     

    Die Einführung des sogenannten Güterrichtermodells wurde auch im gesetzlichen Vermittlungsverfahren aufrechterhalten. Danach kann ohne zusätzliche Kosten ein Güterichter eingeschaltet werden, der keine Entscheidungsbefugnis hat, sondern ausschließlich nach Möglichkeiten für eine einvernehmliche Lösung sucht. Die richterliche Streitschlichtung ist klar von der Mediation abzugrenzen. So kann der Güterichter, anders als der Mediator, rechtliche Bewertungen vornehmen und den Parteien Lösungen für den Konflikt vorschlagen.Das Mediationsgesetz ist außerdem ein Berufsgesetz für den Mediator. Die Mediatorenausbildung ist nun gesetzlich geregelt. Die Bezeichnung „zertifizierter Mediator“ darf tragen, wer über ein abgeschlossenes Hoch- oder Fachhochschulstudium oder mehrjährige Berufserfahrung verfügt und darüber hinaus eine Mediationsausbildung mit genau festgelegten Inhalten absolviert hat. Unter anderem müssen dabei Kenntnisse und Fähigkeiten zur Verhandlungstechnik, zur Gesprächsführung und zu rechtlichen Fragen der Mediation vermittelt werden.

    Für juristische Laien ist im Zusammenhang mit der Mediation jedoch auch Vorsicht geboten. Wer an einer außergerichtlichen Mediation ernsthaft interessiert ist oder mit dem Gedanken spielt, in eine gerichtsnahe Mediation einzuwilligen, sollte sich vor und während der Mediation Klarheit über seine rechtliche Verhandlungsposition und rechtliche Grundlagen verschaffen. Nur so kann er einschätzen, inwieweit er der anderen Partei entgegen kommt. Näheres lesen Sie unter http://www.brak.de/zur-rechtspolitik/national/verfahrensrecht-und-mediation/mediation/.

    Quelle: ID 34899940