Schweizerische Rentenanwartschaften der betrieblichen Altersvorsorge können nicht nach § 19 Abs. 3 VersAusglG dazu führen, dass der Ausgleich eines Anrechts des anderen Ehegatten unbillig ist. Auch eine Abfindungszahlung nach § 23 VersAusglG kann darauf nicht gestützt werden. Die konkrete Höhe dieser Anwartschaften muss daher im Verfahren über den VA bei der Scheidung nicht aufgeklärt werden (OLG Karlsruhe 14.11.23, 5 WF 124/23, Abruf-Nr. 240244 ).
Auch wenn eine Ehe nicht geschieden, sondern aufgehoben wird, kann ein VA durchzuführen sein. Das OLG Hamm hat entschieden, was im Fall einer Eheaufhebung wegen Verstoß gegen das Verbot der Doppelehe
(§ 1306 BGB) ...
Im Abänderungsverfahren nach § 51 VersAusglG ist ein Anrecht der
gesetzlichen Rentenversicherung, das sich bereits in der Leistungsphase befindet, nach § 41 VersAusglG zu bewerten. Beim Ermitteln des aktuellen ...
Für den schuldrechtlichen VA ist die vom Ausgleichspflichtigen tatsächlich bezogene Rente maßgeblich, auch wenn diese in verringerter Höhe
gezahlt wird, weil sie vorzeitig beansprucht wird. Dies hat der BGH entschieden. Der Beitrag erläutert, warum die Entscheidung für die Praxis so bedeutsam ist und worauf Anwälte achten müssen.
Bei interner Teilung eines Versorgungsanrechts ist das Pfandrecht, das der Ausgleichspflichtige an den Rechten aus einer vom Versorgungsträger abgeschlossenen Rückdeckungsversicherung erworben hat, anteilig auf den ...
Der BGH hat präzisiert, wie die gleichwertige Teilhabe beider Ehegatten an den in der Ehezeit erworbenen Versorgungsanrechten durch die Teilungsordnungen der Versorgungsträger (VT) oder notfalls durch gerichtliche ...
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Sog. Grundrenten-Entgeltpunkte (EP) sind im VA grundsätzlich als ausgleichsreif anzusehen und zusätzlich zu den allgemeinen EP intern zu teilen, auch wenn die Ehezeit vor dem Inkrafttreten des Grundrentengesetzes am 1.1.21 geendet hat, der Ausgleichspflichtige noch keine Rente bezieht und der Berechtigte aufgrund der Höhe des Einkommens voraussichtlich keinen Grundrentenzuschlag erhalten wird. Im Abänderungsverfahren bleiben Grundrenten-EP außer Betracht, wenn sie in die Ausgangsentscheidung noch nicht ...