· Nachricht · Lebenspartnerschaft
BMJ hat einen Diskussionsentwurf für ein Gesetz zur Bereinigung des Rechts der Lebenspartner erstellt
| Die Lebenspartnerschaft ist ein familienrechtliches Institut für eine auf Dauer angelegte gleichgeschlechtliche Partnerschaft. Dieses Institut ist der Ehe in weiten Teilen der Rechtsordnung gleichgestellt. In einigen Vorschriften vor allem des Zivil- und Verfahrensrechts werden Ehe und Lebenspartnerschaft jedoch grundlos unterschiedlich behandelt. In der Praxis wurden bisher die für die Ehe geltenden Vorschriften analog angewendet. Dies will der Gesetzesentwurf nun ändern. |
Der Gesetzentwurf sieht vor, die Rechtsordnung zu vereinheitlichen und stellt in diesen Vorschriften die Lebenspartnerschaft der Ehe gleich. Es handelt sich dabei im Wesentlichen um redaktionelle Änderungen von Vorschriften. Der Entwurf sieht eine Gleichstellung von Ehe und Lebenspartnerschaft im Beruflichen Rehabilitierungsgesetz (BerRehaG), in der Zivilprozessordnung (ZPO), im Zwangsversteigerungsgesetz (ZVG), in der Insolvenzordnung (InsO), im Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB), im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), im Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG), im Schuldrechtsanpassungsgesetz (SchuldRAnpG), im Strafgesetzbuch (StGB) sowie in der Höfeordnung (HöfeO) vor.
Den Diskussionsentwurf können Sie auf der Homepage des BMJ unter http://www.rechtspfleger-mv.de/media/article/120/12-05-08%20Diskussionsentwurf.pdf abrufen.