Im Koalitionsvertrag ist geregelt, dass für in Deutschland geborene und aufgewachsene Kinder ausländischer Eltern in Zukunft die Optionspflicht entfällt. Dieser im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD gefundene Kompromiss wird mit dem nun vereinbarten Gesetzentwurf umgesetzt: Laut Gesetzentwurf ist in Deutschland aufgewachsen und damit von der Optionspflicht befreit, wer sich bei Vollendung seines 21. Lebensjahres mindestens acht Jahre in Deutschland gewöhnlich aufgehalten hat. Gleiches soll gelten, wenn ...
Zum 1.8.13 ist das GNotKG in Kraft getreten. Es wirft viele Abrechnungsfragen auf. Der Informationsdienst Erbrecht effektiv des IWW präsentiert Ihnen dazu eine Fachgruppe GNotKG Notarielles Kostenrecht ( www.facebook.
Das BSG hat aktuell entschieden: Die Zuordnung von Entgelt zu den sonstigen Bezügen im Lohnsteuerabzugsverfahren ist kein K.O.-Kriterium für die Höhe des Elterngeldes (BSG 26.3.14, B 10 EG 7/13 R, B 10 EG 12/13 R, B ...
Der Kläger, ein Kriminalkommissar beim Bundeskriminalamt, hatte im Jahr 11 die Gewährung von Sonderurlaub von einem Tag wegen der Niederkunft seiner nichtehelichen Lebensgefährtin beantragt. Dies war mit der Begründung abgelehnt worden, die Sonderurlaubsverordnung gewähre Sonderurlaub nur bei Niederkunft der Ehefrau oder Lebenspartnerin nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz. Soweit nach der Verordnung daneben Sonderurlaub auch aus anderen gewichtigen Gründen gewährt werden könne, sei der Fall der Geburt ...
Der Umstand, dass beim Geschlechtsverkehr mit einem anderen Mann als dem rechtlichen Vater Kondome benutzt wurden, schließt die Kenntnis von der Möglichkeit der Abstammung des Kindes von diesem anderen Mann nicht aus ...
Das OLG Schleswig hat die Adoptionsentscheidung eines amerikanischen Gerichts in Deutschland anerkannt, die die gemeinsame Adoption eines Kindes in den USA durch eine homosexuelle Lebensgemeinschaft aussprach.
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Anlässlich eines Verfahrens auf Genehmigung einer Erbausschlagung für ein minderjähriges Kind ist diesem zur Entgegennahme des Genehmigungsbeschlusses im Sinne von § 41 Abs. 3 FamFG nur dann ein Ergänzungspfleger zu bestellen, wenn die Voraussetzungen für eine Entziehung der Vertretungsmacht nach § 1796 BGB festgestellt sind (BGH 12.2.14, XII ZB 592/12, Abruf-Nr. 140743 ).