· Nachricht · Vorweggenommene Erbfolge
Versorgungsleistungen des Kindes beeinflussen die Bemessung des Kindergelds
| Versorgungsleistungen, die das Kind aufgrund einer Vermögensübergabe im Wege vorweggenommener Erbfolge aus den Erträgen des übergebenen Vermögens an den nicht für dieses Kind kindergeldberechtigten Vermögensübergeber leistet, sind bei der Bemessungsgrundlage für den Jahresgrenzbetrag (§ 32 Abs. 4 Satz 2 EStG) zu berücksichtigen (BGH 8.11.12, V R 57/10). |
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Abruf-Nr. 130366
Quelle: ID 37994920