Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Nachricht · Reiserecht

    Kinderlärm ist nicht per se ein Reisemangel

    | Ein Hotelgast, der besonderen Wert auf die im Katalog angepriesene Ruhe der Unterkunft legt, hat keinen Anspruch auf die Rückerstattung von 80 Prozent des Reisepreises, wenn seine Erholung durch andauerndes Kindergeschrei gestört wurde (AG Hannover 11.7.13, 403 C 308/13). |

     

    Das AG Hannover ließ die vorprozessuale Zahlung von 576 EUR durch das Reiseunternehmen an den Gast als Kompensation für den etwaigen Reismangel genügen.

     

    Mehr unter http://www.kostenlose-urteile.de/AG-Hannover_403-C-30813_Kinderlaerm-ist-nicht-immer-ein-Reisemangel.news17361.htm 

    Quelle: ID 42471052