Lässt die vertretene Partei Beratungsbedarf erkennen, entbindet allein das Ausfüllen eines „Online-Scheidungsformulars“ die Rechtsanwälte nicht von ihrer Beratungspflicht (LG Berlin 5.6.14, 14 O 395/13, NJW-RR 14, 1145).
Der Verfahrenswert bestimmt sich bei Geltendmachung eines Anspruchs auf Verfahrenskostenvorschuss auch im Verfahren der einstweiligen Anordnung nach dessen voller Höhe und ist nicht nach § 41 FamGKG zu ermäßigen ...
Erledigt sich ein Stufenantrag, bevor es zur Bezifferung der Leistungsstufe gekommen ist, und fehlen Anhaltspunkte für die Erwartung des Antragstellers zu seinem Leistungsantrag, ist auf den Auffangwert des § 42 Abs.
Der Verfahrenswert bestimmt sich bei Geltendmachung eines Anspruchs auf Verfahrenskostenvorschuss auch im Verfahren der einstweiligen Anordnung nach dessen voller Höhe und ist nicht nach § 41 FamGKG zu ermäßigen (OLG Bremen 24.9.14, 5 WF 72/14, n.v., Abruf-Nr. 142931).
Berlin: (hib/AW) Der Familienausschuss hörte am Montag (13.10.14) acht Sachverständige zum entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/2583, 18/2625) an. Die Experten stimmen dem geplanten Elterngeld Plus ...
Das Wunsch- und Wahlrecht nach § 5 SGB VIII ist auf den in § 24 Abs. 2 Satz 1 SGB VIII geregelten Anspruch ein- und zweijähriger Kinder auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in ...
28. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 20.11.2026
Bringen Sie Ihr Beratungswissen auf den neuesten Stand. Der IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht informiert Sie über aktuelle Brennpunkte aus der Betriebsprüfung, dem Ermittlungs- und Steuerstrafverfahren.
Digitalisierung der Zwangsvollstreckung: Was gilt jetzt?
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a) Der Wert des Nachlasses i.S. des § 1836e Abs. 1 S. 2 HS. 1 BGB ist durch Abzug der Nachlassverbindlichkeiten von dem Aktivvermögen zu ermitteln. Zu den zu berücksichtigenden Nachlassverbindlichkeiten gehören dabei vor allem diejenigen Verpflichtungen, die vom Erblasser herrühren oder die im Zeitpunkt des Erbfalls bereits dem Grunde nach angelegt waren und wegen ihrer Zwangsläufigkeit für den Erben Vorrang beanspruchen können. b) Demgegenüber mindern gleich- oder gar nachrangige ...