Verfahrenskostenhilfe (VKH) nach §§ 76 Abs. 1 FamFG, 114 ff. ZPO kann nur der bedürftige Beteiligte erhalten, der eigene Rechte geltend zu machen beabsichtigt. Für eine rein fremdnützige Verfahrensbeteiligung ist die Gewährung von VKH hingegen nicht möglich (BGH 22.10.14, XII ZB 125/14).
Bei der Entscheidung über die Abzweigung gemäß § 74 Abs. 1 EStG ist im Regelfall die Abzweigung des Unterschiedsbetrags zwischen den regelmäßigen Unterhaltsleistungen und dem Kindergeld ermessensgerecht.
Sind mehrere Gewaltschutzanordnungen Gegenstand eines einstweiligen Anordnungsverfahrens, die jedoch sämtlich auf der Grundlage derselben Vorschrift ergangen sind (hier nach § 1 GewSchG: Näherungsverbot und ...
Oft steht man im Familienrecht vor der Beratungssituation, dass unverheiratete Paare gemeinsam eine Immobilie anschaffen oder ein Partner einen wesentlichen Beitrag zu einer schon bestehenden Immobilie leistet, und die Beziehung in der Folge auseinander geht. Der Anwalt wird beauftragt, die Vermögensauseinandersetzung zu betreiben.
Die Antragshaftung des § 21 FamGKG trifft den Antragsteller des Scheidungsverfahrens für Folgesachen nur, wenn diese ebenfalls von ihm beantragt wurde (AG Wolfratshausen, 16.9.14, 1 F 557/12, n.v., Abruf-Nr. 143129 ).
Wenn ein Ehegatte während des Zusammenlebens heimlich die Hausratversicherung für die gemeinsame Ehewohnung auf eine allein in seinem Eigentum stehende Wohnung ummeldet, verstößt er gegen die ihn nach § 1353 Abs.
KostBRÄG 2025: Gratis-Leitfaden zum neuen Übergangsrecht
Die Übergangsregelungen im neuen KostBRÄG sorgen für Probleme in der Praxis: Für welche Mandate gilt das alte, für welche das neue Gebührenrecht? Die neue Sonderausgabe von RVG professionell schafft Klarheit! Sie erhalten eine praktische Anleitung mit direkt nutzbaren Berechnungsbeispielen.
So setzen Sie Fluggastrechte effizient und sicher durch
Anwaltliche Hilfe bei der Durchsetzung von Fluggastrechten wird immer gefragter. Die neue Sonderausgabe von FMP Forderungsmanagement professionell sorgt für zügige Bearbeitung! Sie erhalten einen Überblick über die aktuelle Rechtsprechung sowie direkt nutzbare Lösungen für typische Praxisfragen.
Gratis-Update: das neue Namensrecht auf einen Blick
Das seit 01.05.2025 geltende neue Namensrecht eröffnet neue Spielräume bei der Namenswahl. Doch was ist konkret möglich und was nicht? Die Sonderausgabe von FK Familienrecht kompakt bietet einen Kompakt-Überblick über die möglichen Konstellationen und gibt praktische Beispiele zur Anwendung
Eine Krankenkasse wollte per Satzung eine überobligatorische Leistung anbieten: Auch unverheiratete Paare in einer „auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft“ sollten im Rahmen einer künstlichen Befruchtung mit sogar 75 Prozent der Kosten finanziell unterstützt werden. Eine Genehmigung des Bundes erfolgte nicht (BSG 18.11.14, B 1 A 1/14 R).