Der BFH hat das BMF aufgefordert einem Rechtsstreit beizutreten, in dem es um die steuerlichen Rechtfolgen einer teilentgeltlichen Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter geht. Das BMF soll ich dabei in der Hauptsache den Begriffen der sog. strengen Trennungstheorie, modifizierten Trennungstheorie und Einheitstheorie annehmen. Sachverhalt
Wird ein Betrieb, ein Teilbetrieb oder der Anteil eines Mitunternehmers an einem Betrieb unentgeltlich übertragen, so sind bei der Ermittlung des Gewinns des bisherigen Betriebsinhabers (Mitunternehmers) die ...
Unterhaltsaufwendungen gegenüber gesetzlich unterhaltsberechtigten Personen sind unter den Voraussetzungen des § 33a Abs. 1 EStG als außergewöhnliche Belastungen abziehbar. Bei Prüfung der Abzugsvoraussetzungen ...
In ihren Standardschreiben zum Arbeits- bzw. Ausbildungsvertrag fordern viele Arbeitgeber immer noch die „Vorlage der Lohnsteuerkarte“. Diese wurde jedoch bereits vor über einem Jahr abgeschafft und durch die Elektronischen LohnSteuerAbzugsMerkmale (ELStAM) ersetzt.
Der 3. Senat des Finanzgerichts Hamburg hat (15.7.14, 3 K 207/13) ) entschieden, dass die Erhebung von Umsatzsteuer auf den Betrieb von Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit unionsrechtskonform und ...
Aufgrund der EuGH-Entscheidung vom 16.1.2014 (C-300/12, Ibero Tours) hält der BFH nicht länger daran fest, dass ein Vermittler das Entgelt für seine Vermittlungsleistung mindern kann, wenn er dem Kunden auf die von ...
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Nach § 8b Abs. 3 Satz 3 KStG sind u.a. Gewinnminderungen, die im Zusammenhang mit einem Anteil an einer Körperschaft entstehen, deren Leistungen beim Empfänger zu Einnahmen i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 1, 2, 9 und 10 Buchst. a EStG gehören, bei der Ermittlung des Einkommens nicht zu berücksichtigen. Nach § 8b Abs. 3 Satz 4 KStG n.F. gehören zu den Gewinnminderungen i.S. des Satzes 3 auch Gewinnminderungen im Zusammenhang mit einer Darlehensforderung oder aus der Inanspruchnahme von Sicherheiten, die für ein ...