· Nachricht · § 6 EStG
Rechtsfolgen bei teilentgeltlicher Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter
| Der BFH hat das BMF aufgefordert einem Rechtsstreit beizutreten, in dem es um die steuerlichen Rechtfolgen einer teilentgeltlichen Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter geht. Das BMF soll ich dabei in der Hauptsache den Begriffen der sog. strengen Trennungstheorie, modifizierten Trennungstheorie und Einheitstheorie annehmen. | Sachverhalt
Im Streitfall geht es im Wesentlichen (vereinfacht dargestellt) um die Frage, welche Rechtsfolgen sich ergeben, wenn ein zum Betriebsvermögen eines Einzelunternehmens gehörendes Grundstück zum Buchwert in eine GmbH u. Co KG gegen die Gewährung von Gesellschaftsrechten (der Steuerpflichtige wird alleiniger Kommanditist) eingebracht wird. Die Besonderheit des Streitfalles liegt darin, dass der Buchwert des Grundstücks über dem Wert des Gesellschaftsanteils liegt, sodass dem Mitunternehmer der Differenzbetrag auf einem Darlehenskonto gutgeschrieben wurde.
Entscheidung
Die Finanzverwaltung vertritt in derartigen Fällen die Auffassung, dass es sich hinsichtlich der Gutschrift auf dem Darlehenskonto nach der sog. strengen Trennungstheorie (Vergleich des Entgelts mit dem anteiligen Buchwert) um ein teilentgeltliches, insoweit die Versteuerung der stillen Reserven auslösendes Rechtsgeschäft handelt. Der X. Senat des BFH hat jedoch vor dem Hintergrund der Rechtsentwicklung und der Entwicklung des Meinungsstands in der Literatur Zweifel an der konsequenten Anwendung der strengen Trennungstheorie in derartigen Fällen und hat daher das BMF zum Verfahrensbeitritt und zur Beantwortung folgender Fragen aufgefordert:
- Liegt dem Streitfall überhaupt ein teilentgeltlicher Vorgang oder aber eine vollentgeltliche Übertragung in Gestalt einer Einbringung gegen Mischentgelt zugrunde? Dies ist vor dem Hintergrund der Überlegung zu sehen, dass man die Grundstückseinbringung auch als voll entgeltlichen Vorgang (Gewährung von Gesellschaftsrechten und Gutschrift auf dem Darlehenskonto) sehen könnte.
- Wendet man bei der Behandlung teilentgeltlicher Vorgänge die vom IV. Senat des BFH entwickelte sog. „modifizierte Trennungstheorie“ an (Vergleich des Entgelts mit dem vollen Buchwert): Käme es hierdurch zu Schwierigkeiten bei der Besteuerung des Erwerbers des teilentgeltlich übertragenen Wirtschaftsguts?
- Welche Auswirkungen hätte die Anwendung der sog. „modifizierten Trennungstheorie“ für die Beurteilung teilentgeltlicher Übertragungen von Wirtschaftsgütern des Privatvermögens?
- Welche Argumente sprechen aus Sicht des BMF für die von ihm vertretene „strenge Trennungstheorie“?
Fundstelle
- BFH 19.3.14, X R 28/12, astw.iww.de Abruf-Nr. 142062