Gewerbeertrag ist gemäß § 7 Satz 1 GewStG der nach den Vorschriften des EStG zu ermittelnde Gewinn aus dem Gewerbebetrieb, vermehrt und vermindert um die in den §§ 8 und 9 GewStG genannten Hinzurechnungen und Kürzungen. Gemäß § 7 Satz 3 GewStG gilt auch der nach § 5a EStG ermittelte Gewinn (Tonnagebesteuerung) als Gewerbeertrag. Bei Unternehmen, die ausschließlich den Betrieb von eigenen oder gecharterten Handelsschiffen im internationalen Verkehr zum Gegenstand haben, gelten allerdings nach § 9 Nr. 3 ...
Nach Auffassung des Niedersächsischen FG ist es für Verluste bei den Einkünften aus Kapitalvermögen i.S.v. § 20 Abs. 2, 4 EStG i. d. F. des UntStRefG (Abgeltungssteuer) ohne Bedeutung, ob der Wertverzehr außerhalb ...
Die Verwaltung lässt beim BFH prüfen, ob eine Einbeziehung von unter § 32b EStG fallenden steuerfreien Lohnersatzleistungen (z.B. Arbeitslosengeld) in die Vergleichsrechnung bei der „Ist-Größe“ (= bezogene ...
Gemäß dem EStG wird ein Kind, das das 18. Lebensjahr vollendet hat, beim Kindergeld berücksichtigt, wenn es noch nicht das 21. Lebensjahr vollendet hat, nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht und bei einer Arbeitsagentur im Inland als Arbeitsuchender gemeldet ist.
Nach § 35 Abs. 3 Satz 1 EStG ist bei Mitunternehmerschaften i.S. des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 2 und 3 EStG der Betrag des Gewerbesteuermessbetrags und der auf die einzelnen Mitunternehmer entfallende Anteil gesondert ...
Neue E-Auto-Förderung: So holen Sie das Maximum heraus
Eine neue „Super-AfA“ für Betriebs-Pkw, bis zu 6.000 Euro Zuschuss für den Privat-Pkw: Die aktuelle staatliche E-Auto-Förderung ist lukrativ für Unternehmen wie für Privatpersonen. Die Sonderausgabe von SSP Steuern sparen professionell zeigt, wie Sie hier alle Vorteile nutzen.
IWW-Webinare Nießbrauch als attraktives Gestaltungsmodell
Der Nießbrauch ist eines der vielseitigsten Instrumente der vorausschauenden Vermögensnachfolgeberatung. Die beiden IWW-Webinare am 22.04.2026 und am 29.04.2026 bieten Ihnen das nötige Spezialwissen, um rechtssicher zu beraten. Bringen Sie sich in nur 2 x 2 Stunden auf den neuesten Stand!
Bieten Sie Arzt-Mandanten fundierte Unterstützung bei der Gestaltung von Vermögensaufbau und -nachfolge. Die neue Sonderausgabe von PFB Praxis Freiberufler-Beratung zeigt, wie Sie das Instrument der vermögensverwaltenden Personengesellschaft hier optimal nutzen.
Der gesonderte Abgeltungssteuertarif nach § 32d Abs. 1 EStG in Höhe von 25 % findet u.a. keine Anwendung auf Kapitalerträge, die aus Darlehensverhältnissen herrühren, in denen Gläubiger und Schuldner einander nahestehende Personen sind, soweit beim Schuldner der Kapitalerträge ein Betriebsausgaben- oder Werbungskostenabzug bei der Ermittlung inländischer Einkünfte stattfindet (§ 32d Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe a EStG).