Die rückwirkende Anwendung von § 6e EStG auf Wirtschaftsjahre, die vor dem 18.12.19 enden (§ 52 Abs. 14a EStG), verstößt nicht gegen das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot.
Erfahren Sie, wie sich Gehälter in der Steuerberatung 2025 entwickeln! Unser Gehaltsreport bietet detaillierte Einblicke – nach Qualifikation, Position und Standort. Unterstützen Sie uns mit Ihrer Teilnahme an ...
Ein Steuerpflichtiger hat im Regelfall keinen Anspruch auf Preisgabe einer anonym beim Finanzamt eingegangenen Anzeige, die ihm steuerliches Fehlverhalten vorwirft. Der datenschutzrechtliche Auskunftsanspruch vermittelt ...
Bestimmte Berufsgruppen und Verbände dürfen in beschränktem Umfang Hilfe in Steuersachen leisten. Diese beschränkte Befugnis will das Bundesjustizministerium nun neu regeln. Dabei sollen auch die unentgeltliche studentische Beratung in Tax Law Clinics legalisiert und das Fremdbesitzverbot an Steuerberatungsgesellschaften klarer geregelt werden.
Die Bundesregierung hat am 3.9.25 einen Gesetzentwurf beschlossen, mit dem die europäische CSRD in deutsches Recht umgesetzt werden soll. Welche neuen Regelungen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung sind ...
IWW-Webinar Arbeitgeberleistungen bei Fahrten zur Arbeit
Wie werden Benefits wie Fahrtkostenzuschüsse und kostenlose ÖPNV-Tickets steuerlich optimal gestaltet? Welche Besonderheiten gelten bei welcher Variante – und wie wirken sie sich auf den Werbungskostenabzug aus? Das IWW-Webinar am 26.06. bietet direkt nutzbare Antworten!
Die Rahmenbedingungen zur betrieblichen Altersversorgung sind im Fluss. Die IWW-Online-Fachtagung zeigt, welche Änderungen aus Rechtsprechung und Gesetzgebung Sie jetzt berücksichtigen müssen und wie Sie bAV-Konzepte gezielt optimieren.
Aktuelle Steuergestaltungen für die tägliche Praxis
Viele Mandanten, ein Ziel: effektiv die eigene Steuerbelastung reduzieren. Das IWW-Webinar am 30.06.2026 stellt Ihnen die interessantesten aktuellen Gestaltungen vor – legal, betriebsprüfungssicher und sofort umsetzbar.
Hat ein Steuerzahler vor dem 1.1.05 eine Lebensversicherung abgeschlossen, kann er sich bei Fälligkeit bei Einhaltung einiger Voraussetzungen über die steuerfreie Auszahlung seiner Überschüsse freuen. Man spricht hier von einer Alt-Lebensversicherung. Bei einer Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht, die vor dem 1.1.05 abgeschlossen wurde, kommt es bei der Entscheidung für die monatliche Rentenzahlung zu einer Besteuerung. Dagegen lohnt sich nun Gegenwehr.