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  • · Fachbeitrag · Kurz gemeldet

    Aktuelles für die Beratungspraxis

    Hier einige ausgewählte, interessante Meldungen für die berufliche Praxis in Kurzform.

     
    • Stand der Doppelbesteuerungsabkommen zum 1.1.2026: Wer Mandanten betreut, die international tätig sind, sollte wissen, ob und mit welchen Ländern Deutschland ein Doppelbesteuerungsabkommen oder andere Abkommen im Steuerbereich hat und mit welchen Ländern Abkommensverhandlungen geführt werden. Eine Übersicht zum 1.1.2026 findet sich im BMF-Schreiben vom 7.1.2026 (IV B 2 – S 1301/01499/005/004).

     

    • Basiszins zur Berechnung der Vorabpauschale gemäß § 18 Abs. 4 InvStG: Der Anleger eines Investmentfonds hat als Investmentertrag u. a. die Vorabpauschale nach § 18 InvStG zu versteuern (§ 16 Abs. 1 Nr. 2 InvStG). Die Vorabpauschale für 2026 gilt gemäß § 18 Abs. 3 InvStG beim Anleger als am ersten Werktag des folgenden Kalenderjahres – also am 4.1.2027 – zugeflossen. Die Vorabpauschale 2026 beträgt 3,2 % (BMF 13.1.26, IV C 1 – S 1980/00230/012/001).

     

    • Zweifelsfragen zur ertragsteuerlichen Behandlung von Fondsetablierungskosten als Anschaffungskosten (§ 6e EStG): § 6e EStG ist sowohl auf Fonds, die gewerbliche Einkünfte erzielen, anwendbar, als auch über § 9 Abs. 5 S. 2 EStG entsprechend auf vermögensverwaltende Fonds. Ob § 6e EStG Anwendung findet, ist bereits auf Ebene der Personengesellschaft zu entscheiden. Das BMF erläutert ausführlich Zweifelsfragen zu dieser komplizierten Vorschrift (BMF 19.1.26, IV C 6 – S 2171-d/00002/001/114).

     

    • Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) für das Kalenderjahr 2026: Das Bundesfinanzministerium hat die zu versteuernden Pauschbeträge 2026 für Unternehmer veröffentlicht, die mit Getränken und Lebensmitteln handeln (BMF 23.12.25, IV D 3 – S 1547/00006/007/021).
    Quelle: Ausgabe 03 / 2026 | Seite 195 | ID 50702092

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