· Fachbeitrag · § 34 EStG
Zusammenballung von Einkünften durch Corona-Finanzhilfen
Erhält ein Gewerbetreibender Finanzhilfen zur Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen der Einschränkungen infolge der Covid-19-Pandemie, die in dem Veranlagungszeitraum gewinnerhöhend erfasst werden, für den sie bewilligt worden sind, fehlt es an der für die Annahme außerordentlicher Einkünfte erforderlichen Zusammenballung von Einkünften. |
Sachverhalt
Im Streitfall ging es um die Frage, ob Corona-Finanzhilfen unter die ermäßigte Besteuerung nach § 34 EStG fallen. Der Steuerpflichtige hatte Finanzhilfen zur Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen der Einschränkungen infolge der Covid-19-Pandemie erhalten, die in dem Veranlagungszeitraum gewinnerhöhend zu erfassen waren, für den sie bewilligt worden waren.
Entscheidung
Der BFH entschied, dass es in diesem Fall an der für die Annahme außerordentlicher Einkünfte erforderlichen Zusammenballung von Einkünften fehlt, weil hier der Veranlagungszeitraum des Einnahmenausfalls und der Veranlagungszeitraum der Entschädigungszahlung nicht auseinanderfallen.
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