· Fachbeitrag · § 64 EStG
Kindergeldanspruch beim Wohnortwechsel des Kindes zum anderen Elternteil?
Der Anwendungsbereich des § 64 EStG ist nicht eröffnet, wenn der Kindergeldanspruch des anderen Elternteils bestandskräftig abgelehnt wurde. |
Sachverhalt
Die Antragstellerin ist Mutter eines Kindes, welches nach der Trennung der Eltern zunächst in ihrem Haushalt lebte. Im Streitzeitraum Juli bis Dezember 2023 wechselte das Kind in den Haushalt seines Vaters. Den Antrag des Kindesvaters auf Gewährung von Kindergeld für den Streitzeitraum lehnte die Familienkasse im Jahr 2024 bestandskräftig ab.
Im Jahr 2025 hob die Familienkasse die Kindergeldfestsetzung gegenüber der Antragstellerin mit der Begründung auf, dass nach § 64 Abs. 1 EStG für jedes Kind nur einer Person Kindergeld gezahlt werde. Da der Vater das Kind in seinen Haushalt aufgenommen habe, sei er grundsätzlich vorrangig anspruchsberechtigt und schließe damit die Antragstellerin von der Kindergeldzahlung aus.
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