§ 27 Abs. 19 UStG entfaltet „echte Rückwirkung“, da die Rechtsfolge mit belastender Wirkung schon vor dem Zeitpunkt der Verkündung für bereits abgeschlossene Tatbestände gelten soll („Rückbewirkung von Rechtsfolgen“).
Der Antrag eines Bauunternehmens auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes im Zusammenhang mit der Nachbelastung von Umsatzsteuer im sog. Reverse-Charge-Verfahren wird abgelehnt. Die Bedenken des Finanzgerichts ...
Gewinne von Sparern aus der Veräußerung oder Einlösung von Xetra-Gold Inhaberschuldverschreibungen, die dem Inhaber ein Recht auf die Auslieferung von Gold gewähren, sind nach Ablauf der einjährigen ...
Mit Beschluss vom 16. Juni 2015 hat der BFH dem EuGH eine Frage zum Vorsteuerabzug bei Anschaffung zu weniger als 10 % für steuerbare und steuerpflichtige Tätigkeiten und im Übrigen zur Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben genutzter Gegenstände vorgelegt.
Die OFD Frankfurt a.M. zieht mit Verfügung vom 8.7.2015 die Folgen aus den BFH-Urteilen vom 4.12.2014 (V R 16/12 und V R 33/12) zum Nachweis der medizinischen Indikation bei Schönheitsoperationen.
Regelbemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer ist nach § 8 Abs. 1 GrEStG der Wert der Gegenleistung, also grundsätzlich der Kaufpreis. Die Ersatzbemessungsgrundlage nach § 8 Abs. 2 GrEStG ist bei Fehlen einer ...
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Die freigebige Zuwendung eines Kommanditanteils unter Nießbrauchsvorbehalt ist nach § 13a Abs. 4 Nr. 1 ErbStG a.F. nur dann steuerbegünstigt, wenn der Bedachte Mitunternehmer wird. Behält sich der Schenker die Ausübung der Stimmrechte auch in Grundlagengeschäften der Gesellschaft vor, kann der Bedachte keine Mitunternehmerinitiative entfalten, so der BFH.