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  • · Fachbeitrag · Steuern kompakt - § 27 UStG

    Bauträgerfälle: Kein Vertrauensschutz für Bauunternehmer

    | Der Antrag eines Bauunternehmens auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes im Zusammenhang mit der Nachbelastung von Umsatzsteuer im sog. Reverse-Charge-Verfahren wird abgelehnt. Die Bedenken des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg, das die Verfassungsmäßigkeit des § 27 Abs. 19 UStG bezweifelt, werden nicht geteilt. Das FG Düsseldorf hat die Beschwerde zum BFH zugelassen. |

     

    PRAXISHINWEIS | Es bleibt also weiter spannend! Denn die endgültige Klärung der Rechtsfrage wird einem - soweit ersichtlich bei noch keinem FG anhängigen - Hauptsacheverfahren und einem danach sicher erforderlichen Revisionsverfahren vorbehalten bleiben.

     

    Fundstelle

    Quelle: Ausgabe 11 / 2015 | Seite 778 | ID 43567242

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