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  • · Nachricht · § 20 EStG

    Xetra-Gold Inhaberschuldverschreibungen - Gewinne sind steuerfrei

    | Gewinne von Sparern aus der Veräußerung oder Einlösung von Xetra-Gold Inhaberschuldverschreibungen, die dem Inhaber ein Recht auf die Auslieferung von Gold gewähren, sind nach Ablauf der einjährigen Spekulationsfrist steuerfrei, so ein aktuelles Urteil des BFH. | 

    Sachverhalt

    Bei Xetra-Gold Inhaberschuldverschreibungen handelt es sich um börsenfähige Wertpapiere. Diese gewähren dem Inhaber das Recht auf Auslieferung eines Gramms Gold, das jederzeit unter Einhaltung einer Lieferfrist von zehn Tagen gegenüber der Bank geltend gemacht werden kann. Daneben besteht die Möglichkeit, die Wertpapiere an der Börse zu handeln. Zur Besicherung und Erfüllbarkeit der Auslieferungsansprüche war die Inhaberschuldverschreibung jederzeit durch physisch eingelagertes Gold zu mindestens 95 % gedeckt.

     

    Der BFH hatte nun in zwei Verfahren über die Versteuerung von Gewinnen aus der Veräußerung oder Einlösung von Xetra-Gold Inhaberschuldverschreibungen zu entscheiden. In einem Verfahren veräußerte der Steuerpflichtige seine Xetra-Gold Inhaberschuldverschreibungen über ein Jahr nach der Anschaffung mit Gewinn. In einem weiteren Verfahren ließ sich der Steuerpflichtige das verbriefte Gold physisch aushändigen. In beiden Verfahren besteuerte das FA den erzielten Gewinn jeweils als Einkünfte aus Kapitalvermögen. Nach erfolglosem Einspruchsverfahren bekamen die Steuerpflichtigen im Verfahren vor dem Finanzgericht Recht.

     

    Entscheidung

    Die von der Finanzverwaltung eingelegten Revisionen blieben ohne Erfolg. Auch der BFH entschied zugunsten der Steuerpflichtigen, dass die von den Steuerpflichtigen erzielten Gewinne aus der Veräußerung oder Einlösung von Xetra-Gold Inhaberschuldverschreibungen nicht zu steuerbaren Einkünften aus Kapitalvermögen führen. Denn die Schuldverschreibung verbrieft keine Kapitalforderung, sondern einen Anspruch auf eine Sachleistung, nämlich die Lieferung physischen Goldes. Dieser Anspruch wird auch nicht dadurch zu einer Kapitalforderung, dass eine Vielzahl von Anlegern Xetra-Gold Inhaberschuldverschreibungen auf dem Sekundärmarkt gehandelt haben.

     

    Der Erwerb, die Einlösung und der Verkauf von Inhaberschuldverschreibungen ist somit dem unmittelbaren Erwerb oder Verkauf physischen Goldes gleichzustellen. Derartige Goldgeschäfte unterliegen nicht als Kapitaleinkünfte der Besteuerung, sondern nur als private Veräußerungsgeschäfte i.S. von § 22 Nr. 2, § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG, mit der Folge, dass erzielte Gewinne nur steuerbar sind, wenn die Anschaffung und Veräußerung bzw. Einlösung innerhalb eines Jahres erfolgt.

     

    Fundstellen

    Quelle: ID 43648697