Wird Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen, fallen auch Gutschriften gegenüber Nichtunternehmern oder über nicht ausgeführte Leistungen unter § 14c UStG. Der Rechnungsaussteller schuldet dann den ausgewiesenen Betrag. Die Regelung soll Missbräuche durch Ausstellung von Rechnungen mit offenem Steuerausweis verhindern und für Gutschriften kann nichts anderes gelten. Der Wortlaut des § 14c Abs. 2 UStG steht der Anwendung auf Gutschriften gegenüber Nichtunternehmern jedenfalls dann nicht entgegen, wenn die ...
Werklieferungen von Fotovoltaikanlagen, die auf oder an einem Gebäude oder Bauwerk installiert werden – wie etwa dachintegrierte Anlagen, Auf-Dach-Anlagen oder Fassadenmontagen – stellen stets eine Bauleistung ...
Soweit am vermeintlichen Organkreis beteiligte Unternehmer vor 2013 unter Berufung auf Abschn. 2.8 Abs. 7 UStAE in der bis dahin geltenden Fassung übereinstimmend von einer organisatorischen Eingliederung ausgegangen ...
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 22.10.13 (X R 26/11) erneut klargestellt, dass bei der steuerrechtlich erforderlichen Prüfung der Fremdüblichkeit von zwischen nahen Angehörigen vereinbarten Vertragsbedingungen großzügigere Maßstäbe anzulegen sind, wenn der Vertragsschluss (hier ein Darlehen) unmittelbar durch die Erzielung von Einkünften veranlasst ist (vgl. bereits Pressemitteilung Nr. 74 vom 23. Oktober 2013 zu einem Arbeitsverhältnis).
Mit der Abberufung als Geschäftsführer der GmbH endet auch dessen Pflicht zur Abgabe der Jahressteuererklärungen für die Gesellschaft. Hat er kurz zuvor noch das Mandat des Steuerberaters fristlos gekündigt, ohne ...
Die Freistellung des Familienheims nach § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG und von vermietetem Grundvermögen nach § 13c Abs. 1 ErbStG setzt bei einer Erbauseinandersetzung nicht voraus, dass diese zeitnah und somit innerhalb ...
Wie lassen sich Vereinbarungen zum Zugewinnausgleich steueroptimal gestalten? Welche Regelungen gelten für die Veranlagung im Trennungsjahr? Die Sonderausgabe von SSP Steuern sparen professionell beantwortet alle wichtigen Fragen im Zusammenhang mit Trennung oder Scheidung.
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Reicht jemand gleichzeitig zwei Steuererklärungen ein, die den Gewinn desselben Jahres betreffen, von denen aber eine den Gewinn nur zum Teil wiedergibt, so kann darin nach dem Urteil des BFH eine Ordnungswidrigkeit in Form einer leichtfertigen Steuerverkürzung liegen. Das hat dann zur Folge, dass sich die Verjährungsfrist von vier Jahren gemäß § 169 Abs. 2 AO um weitere zwölf Monate auf 5 Jahre verlängert.