· Nachricht · § 13b UStG
Reverse-Charge-Verfahren bei Werklieferungen von Solaranlagen
| Werklieferungen von Fotovoltaikanlagen, die auf oder an einem Gebäude oder Bauwerk installiert werden ‒ wie etwa dachintegrierte Anlagen, Auf-Dach-Anlagen oder Fassadenmontagen ‒ stellen stets eine Bauleistung gemäß § 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG dar. Somit kommt es zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen. Entsprechend wird Abschn. 13b.2 Abs. 5 Nr. 11 angefügt. |
- BMF 9.12.13, IV D 3 - S 7279/13/10001, astw.iww.de Abruf-Nr. 140031
Quelle: ID 42479806