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  • · Nachricht · § 13b UStG

    Reverse-Charge-Verfahren bei Werklieferungen von Solaranlagen

    | Werklieferungen von Fotovoltaikanlagen, die auf oder an einem Gebäude oder Bauwerk installiert werden ‒ wie etwa dachintegrierte Anlagen, Auf-Dach-Anlagen oder Fassadenmontagen ‒ stellen stets eine Bauleistung gemäß § 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG dar. Somit kommt es zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen. Entsprechend wird Abschn. 13b.2 Abs. 5 Nr. 11 angefügt. |

     

    Quelle: ID 42479806