Das FG München hat die Klage einer Unternehmensberatungsgesellschaft gegen die Anordnung einer Betriebsprüfung abgewiesen. Die Klägerin hatte vorgetragen, die Prüfungsanordnung sei aufzuheben, da bereits von der Finanzverwaltung versucht worden sei, die Geschäftsunterlagen der Gesellschaft zu einem früheren Zeitpunkt unter gesetzeswidrigen Umständen anzufordern. Die aktuelle Prüfungsanordnung stütze sich deshalb auf gravierende Verstöße gegen formale Verfahrensgrundsätze.
Die Vermietung von Praxisräumen sowie die Verpachtung von Praxisinventar können trotz getrennter Verträge als einheitliche umsatzsteuerpflichtige Leistung gewertet werden.
Die OFD Koblenz beantwortet in einem ausführlichen Schreiben Zweifelsfragen zu Form, Nachweis und Umfang von Vollmachten, die ein Steuerzahler einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein erteilt, und welche Folgen ...
Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, die eine Zusammenveranlagung beantragen, können sich nicht das für sie zuständige Finanzamt aussuchen. Die Finanzverwaltung hat stattdessen konkrete Direktiven bekanntgegeben, welches Finanzamt zuständig ist.
Werden durch einen Bescheid die Einkünfte abweichend erfasst und führt dies zu einer entsprechenden Änderung der auf die Einkommensteuer anzurechnenden Beträge, ist die erforderliche Berichtigung einer früheren ...
Zum Nachweis einer korrekten Rechtsbehelfsbelehrung reicht es nicht, dass das von der Behörde eingeschaltete Druckzentrum die entsprechenden DIN-Normen erfüllt oder über Maßnahmen zur Qualitätssicherung verfügt.
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Der Verlust der Gemeinnützigkeit hat für Vereine gravierende Folgen. Die neue Sonderausgabe von VB VereinsBrief zeigt Ihnen, wie Sie Warnzeichen frühzeitig erkennen und aktiv gegensteuern. Konsequent eingeordnet aus Sicht des Finanzamts.
Wie lassen sich Vereinbarungen zum Zugewinnausgleich steueroptimal gestalten? Welche Regelungen gelten für die Veranlagung im Trennungsjahr? Die Sonderausgabe von SSP Steuern sparen professionell beantwortet alle wichtigen Fragen im Zusammenhang mit Trennung oder Scheidung.
Ein Blockheizkraftwerk kann eine Selbstversorgungseinrichtung gemäß § 68 Nr. 2b AO und damit ein Zweckbetrieb sein. Das gilt beim Kraftwerk als funktional abgrenzbare Einheit, die der Versorgung der Körperschaft und der gelegentlichen Einspeisungen in das öffentliche Stromnetz dient.