Nach Auffassung des Niedersächsischen FG ist es für Verluste bei den Einkünften aus Kapitalvermögen i.S.v. § 20 Abs. 2, 4 EStG i. d. F. des UntStRefG (Abgeltungssteuer) ohne Bedeutung, ob der Wertverzehr außerhalb des Kapitalmarkts eingetreten ist, wenn er durch eine Veräußerung realisiert wird. Die Finantverwaltung ist jedoch anderer Meinung und lässt das Urteil vom BFH überprüfen.
Die Verwaltung lässt beim BFH prüfen, ob eine Einbeziehung von unter § 32b EStG fallenden steuerfreien Lohnersatzleistungen (z.B. Arbeitslosengeld) in die Vergleichsrechnung bei der „Ist-Größe“ (= bezogene ...
Gemäß dem EStG wird ein Kind, das das 18. Lebensjahr vollendet hat, beim Kindergeld berücksichtigt, wenn es noch nicht das 21. Lebensjahr vollendet hat, nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht und bei einer ...
Nach § 35 Abs. 3 Satz 1 EStG ist bei Mitunternehmerschaften i.S. des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 2 und 3 EStG der Betrag des Gewerbesteuermessbetrags und der auf die einzelnen Mitunternehmer entfallende Anteil gesondert ...
Der gesonderte Abgeltungssteuertarif nach § 32d Abs. 1 EStG in Höhe von 25 % findet u.a. keine Anwendung auf Kapitalerträge, die aus Darlehensverhältnissen herrühren, in denen Gläubiger und Schuldner einander ...
Kassenführung: der aktuelle BMF-Bericht im Praxis-Check
Das BMF hat einen aktuellen Evaluierungsbericht zum Kassengesetz vorgelegt. Was bedeutet das für die Beratungspraxis? Wo liegen derzeit die größten Risiken einer Hinzuschätzung für Ihre Mandanten? Die Sonderausgabe von BBP Betriebswirtschaft im Blickpunkt zeigt, was jetzt wichtig ist.
Die Stiftungsholding als Alternative zur GmbH-Holding
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Kosten für Baumaßnahmen: BMF präzisiert Abgrenzung
Mit Schreiben vom 26.01.2026 hat das BMF die Abgrenzung von Anschaffungs-, Herstellungs- und Erhaltungsaufwendungen präzisiert. Die Sonderausgabe von AStW Aktuelles aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht zeigt anhand von praktischen Beispielen, was das für die Beratungspraxis bedeutet.
Erfüllt bei Personengesellschaften auch nur einer der Mitunternehmer nicht die Voraussetzungen für eine freiberufliche Tätigkeit (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG) oder übt die Gesellschaft neben freiberuflichen auch gewerbliche Tätigkeiten aus, so gilt die gesamte Tätigkeit nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG in vollem Umfang als Gewerbebetrieb. Zu den Personengesellschaften gehört auch die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR).