Nach § 146 Abs. 2b AO kann ein Verzögerungsgeld von 2.500 EUR bis 250.000 EUR festgesetzt werden, wenn ein Steuerpflichtiger der Aufforderung des Finanzamts, Auskünfte zu erteilen oder Unterlagen vorzulegen bzw. den Zugriff auf eine elektronisch geführte Buchhaltung zu ermöglichen, nicht nachkommt. Dies gilt auch im Rahmen einer Außenprüfung.
Das Bayerische Landesamt für Steuern erläutert ausführlich, wann bei einem Einspruch eine Zwangsruhe eintritt und unter welchen Voraussetzungen trotz Verfahrensruhe geänderte Steuerbescheide – ...
Nutzt ein Steuerberater seinen E-Mail-Account im geschäftlichen Verkehr, muss er den Spam-Ordner täglich kontrollieren. Verpasst er eine Frist für einen Mandanten, weil in den Spam-Mails eine unentdeckte Mail vom ...
Enthält bei einer Abwärtsverschmelzung der Muttergesellschaft auf die Tochtergesellschaft das Nennkapital der übertragenden Gesellschaft und zusätzlich das Nennkapital der übernehmenden Gesellschaft auch Beträge, die durch Umwandlung von sonstigen Rücklagen – mit Ausnahme von aus Einlagen der Anteilseigner stammenden Beträgen – zugeführt worden sind, so sind diese Teile des Nennkapitals – als Sonderausweis – getrennt auszuweisen und gesondert festzustellen.
Das FG Niedersachsen hat zu den Voraussetzungen einer umsatzsteuerlichen Organschaft zwischen einer juristischen Person als Organgesellschaft und ihrem Organträger entschieden.
Wie lassen sich Vereinbarungen zum Zugewinnausgleich steueroptimal gestalten? Welche Regelungen gelten für die Veranlagung im Trennungsjahr? Die Sonderausgabe von SSP Steuern sparen professionell beantwortet alle wichtigen Fragen im Zusammenhang mit Trennung oder Scheidung.
Der Verlust der Gemeinnützigkeit hat für Vereine gravierende Folgen. Die neue Sonderausgabe von VB VereinsBrief zeigt Ihnen, wie Sie Warnzeichen frühzeitig erkennen und aktiv gegensteuern. Konsequent eingeordnet aus Sicht des Finanzamts.
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Gewerbeertrag ist gemäß § 7 Satz 1 GewStG der nach den Vorschriften des EStG zu ermittelnde Gewinn aus dem Gewerbebetrieb, vermehrt und vermindert um die in den §§ 8 und 9 GewStG genannten Hinzurechnungen und Kürzungen. Gemäß § 7 Satz 3 GewStG gilt auch der nach § 5a EStG ermittelte Gewinn (Tonnagebesteuerung) als Gewerbeertrag. Bei Unternehmen, die ausschließlich den Betrieb von eigenen oder gecharterten Handelsschiffen im internationalen Verkehr zum Gegenstand haben, gelten allerdings nach § 9 Nr. 3 ...