Viele Unternehmen haben sich noch nicht beim BZSt wegen der Kirchensteuereinbehaltungspflicht für abgeltend besteuerte Kapitalerträge registriert. Betroffen davon sind unter anderem GmbHs, die Gewinne an ihre Gesellschafter ausschütten. Daher verlängert das BZSt den Abrufzeitraum für die Kirchensteuerabzugsmerkmale (KiStAM) um einen Monat bis zum 30.11.2014.
Die Übertragung von Anteilen an einer vermögenverwaltenden, gewerblich geprägten GmbH & Co. KG stellt keine den Übernehmer zum Sonderausgabenabzug berechtigende Vermögensübertragung dar. Ein langfristiger ...
Die Erhöhung des Körperschaftsteuerguthabens auf der Grundlage der Neufassung der § 36, § 37 Abs. 1 KStG durch das JStG 2010 ist rechtlich nicht möglich, wenn der Bescheid über die Feststellung der Endbestände ...
Erwirbt der Veräußerer das Eigentum an dem veräußerten Grundstück zurück, wird nach § 16 Abs. 2 Nr. 3 GrEStG auf Antrag sowohl für den Rückerwerb als auch für den vorausgegangenen Erwerbsvorgang die Steuerfestsetzung aufgehoben, wenn die Vertragsbedingungen des Rechtsgeschäfts, das den Anspruch auf Übereignung begründet hat, nicht erfüllt werden und das Rechtsgeschäft deshalb aufgrund eines Rechtsanspruchs rückgängig gemacht wird.
Die Gewinnrealisierung einer Abschlagzahlung auf Planungsleistungen eines Ingenieurs tritt nicht erst mit der Abnahme oder Stellung der Honorarschlussrechnung ein, sondern bereits dann, wenn der Anspruch auf die ...
Berufsverbände sind nach § 5 Abs. 1 Nr. 5 KStG von der Körperschaftsteuer befreit. Die Steuerbefreiung ist allerdings ausgeschlossen, soweit ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb unterhalten wird (§ 5 Abs. 1 Nr.
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Ungeklärt war, ob die auf ausländische Dividenden früher anzuwendende Freistellungsmethode gegenüber der bei inländischen Dividenden früher anzuwendenden Anrechnungsmethode diskriminierend wirkte und zu einem Verstoß gegen die Kapitalverkehrsfreiheit führte. Hierzu hat der EUgH Folgendes entschieden.