Liegt der Schwerpunkt der Berufstätigkeit eines Steuerpflichtigen in der umfangreichen Informationsbeschaffung rund um spezielle aktuelle Gesetzgebungsvorhaben und der Berichterstattung gegenüber seinen Auftraggebern, erzielt er damit Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Er übt weder eine schriftstellerische noch eine wissenschaftliche oder eine journalistenähnliche Tätigkeit aus. So ein aktuelles Urteil des BFH. Sachverhalt
Streitig war, ob Verluste aus einem CMS Spread Ladder Swap („ Zinswette“) unbeschränkt ausgleichsfähige Einkünfte aus Gewerbebetrieb darstellen oder ob es sich hierbei um einen Verlust aus einem Termingeschäft i.
Wird ein Wirtschaftsgut durch den an einer KG zu 100 % beteiligten Kommanditisten (Situation der sog. Einmann-GmbH & Co. KG) aus dessen Sonderbetriebsvermögen unentgeltlich in das Gesamthandsvermögen derselben KG ...
Der BFH hat mit Urteil vom 15.7.14 (X R 24/12) Grundsätze zur Beurteilung von Fallgestaltungen aufgestellt, in denen ein Pkw, der einem Ehegatten gehört, von beiden Ehegatten in ihrem jeweiligen Betrieb genutzt wird.
Mit Urteil vom 24.9.14 (2 K 1611/13) hat das FG Rheinland-Pfalz entschieden, dass Dienstleistungen im Wellness- und/oder Schönheitsbereich (z.B. Bodyforming, Nageldesign, Feng Shui, Qi Gong, Reiki, Vertrieb von ...
Mit inzwischen rechtskräftigem Urteil hat das FG Rheinland-Pfalz entschieden, dass Operationskosten für eine Bruststraffung und Brustverkleinerung keine außergewöhnlichen Belastungen darstellen und daher auch nicht ...
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Die Gestaltung von Unternehmertestamenten ist komplex, denn Steuer-, Zivil- und Gesellschaftsrecht greifen eng ineinander. Das IWW-Webinar am 12.11.2026 zeigt Ihnen praktikable Wege auf, mit denen Sie eine passgenaue Lösung für Ihre Mandanten finden.
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Die rechtlichen Rahmenbedingungen zur umsatzsteuerlichen Organschaft sind stark in Bewegung. Der neue IWW-Falldialog Umsatzsteuer am 30.11.2026 bringt Sie auf den aktuellen Stand. In hoher Interaktion mit den Referentinnen erarbeiten Sie praktische Handlungsempfehlungen am konkreten Fall.
Der im nationalen Recht vorgesehene ermäßigte Umsatzsteuersatz für Personenbeförderungsleistungen im Nahverkehr durch Taxen ist unionsrechtskonform und gilt grundsätzlich nicht für entsprechende von Mietwagenunternehmern erbrachte Leistungen. Anders kann dies sein, wenn von einem Mietwagenunternehmer durchgeführte Krankentransporte auf mit Krankenkassen geschlossenen Sondervereinbarungen, die ebenfalls für Taxiunternehmer gelten, beruhen, so der BFH.