09.12.2014 · Fachbeitrag ·
§ 13b UStG
In das Bauwerk eingebaute Anlagen sind nur dann Bestandteil des Bauwerks, wenn sie für Konstruktion, Bestand, Erhaltung oder Benutzbarkeit des Bauwerks von wesentlicher Bedeutung sind, d.h., die Anlage muss hierfür eine Funktion für das Bauwerk selbst haben. Dient die Anlage demgegenüber eigenen Zwecken, ist sie kein Bauwerksbestandteil. Demnach sind Betriebsvorrichtungen keine Bauwerke i.S.v. § 13b Abs. 1 Nr. 4 S. 1 UStG a.F. So ein aktuelles Urteil des BFH.
09.12.2014 · Fachbeitrag ·
Steuern kompakt – § 15 EStG
Das FG Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass Dienstleistungen im Wellness- und/oder Schönheitsbereich (z.B. Bodyforming, Nageldesign, Feng Shui, Qi Gong, Reiki, Vertrieb von Gesundheits-, Wellness-, Kosmetik- und ...
09.12.2014 · Fachbeitrag ·
Steuern kompakt – § 4 EStG
Der BFH hat aktuell Grundsätze zur Beurteilung von Fallgestaltungen aufgestellt, in denen ein Pkw, der einem Ehegatten gehört, von beiden Ehegatten in ihrem jeweiligen Betrieb genutzt wird.
09.12.2014 · Fachbeitrag ·
Steuern kompakt – § 14c UStG
§ 14c UStG enthält gegenüber § 14 UStG einen eigenständigen Rechnungsbegriff. Eine Rechnung nach § 14c UStG muss nicht alle Voraussetzungen aufweisen, die § 14 Abs. 4 UStG für eine Rechnung fordert.
08.12.2014 · Nachricht · § 14c UStG
Wer in einer Rechnung einen Steuerbetrag ausweist, obwohl er zum gesonderten Ausweis der Steuer nicht berechtigt ist, schuldet den ausgewiesenen Betrag gem. § 14c Abs. 2 S. 1 UStG. Die Vorschrift beruht auf Art.
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07.12.2014 · Nachricht · Körperschaftsteuer
Bei der Ermittlung des Einkommens einer unbeschränkt steuerpflichtigen Kapitalgesellschaft bleiben Gewinne aus der Veräußerung eines Anteils an einer Körperschaft, deren Leistungen beim Empfänger zu Einnahmen aus ...
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06.12.2014 · Nachricht · § 77 EStG
Nach § 77 Abs. 1 Satz 1 EStG sind Kosten des Vorverfahrens zu erstatten, soweit der Einspruch gegen die Kindergeldfestsetzung erfolgreich ist. Die Abzweigung nach § 74 Abs. 1 EStG gehört zwar nicht zum Festsetzungs- , sondern zum Auszahlungsverfahren, das dem Erhebungsverfahren entspricht. Gleichwohl ist § 77 EStG in derartigen Fällen analog anzuwenden, da nach Auffassung des BFH insoweit eine Gesetzeslücke vorliegt.
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