Nach Auffassung des FG Münster bestehen ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der betragsmäßig beschränkten Verlustverrechnung für Termingeschäfte nach § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG i. d. F. des Jahressteuergesetzes 2020.
Gelder der Europäischen Union, die an einen Polizeibeamten mit Wohnsitz im Inland für dessen Tätigkeit im Rahmen von Frontex-Einsätzen in Griechenland gezahlt werden, unterliegen der inländischen Steuerpflicht.
Die Existenz des mit dem Gesetz zur weiteren Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften geschaffenen Wahlrechts des Steuerpflichtigen, auch für Veräußerungen vor dem 31.7.
Das FG Düsseldorf hat entschieden, dass die Geltendmachung von Aufwendungen aus Handwerkerrechnungen aufgrund von § 35a Abs. 5 S. 3 EStG nicht möglich ist, wenn der Steuerpflichtige ohne Anforderung durch den Leistungserbringer und ohne Vorliegen einer von diesem erstellte Rechnung eine Vorauszahlung erbringt. Eine Geltendmachung nach § 35a Abs. 3 EStG von Voraus- bzw. Anzahlungen ist nur möglich, wenn diese marktüblich bzw. sachlich begründet und vom Leistungserbringer angefordert sind.
Immer häufiger mieten Arbeitgeber Räumlichkeiten an, an denen Arbeitnehmer tätig werden können. Die Vorteile liegen auf der Hand: Arbeitgeber erreichen damit Bewerber, die weit vom Betriebssitz entfernt wohnen und ...
Erzielten Rentner neben einer gesetzlichen Altersrente im Steuerjahr 2022 noch gewerbliche Einkünfte aus einer Photovoltaikanlage, profitieren sie unter bestimmten Voraussetzungen 2022 sowohl von der ...
Welche Mandanten sind betroffen? Welche Rechnungsformate sind künftig noch zulässig? Welche Ausnahmen und Übergangsfristen gibt es? Die Sonderausgabe von AStW Aktuelles aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht beantwortet Ihnen alle wichtigen Fragen zur neuen E-Rechnungs-Pflicht ab 01.01.2025.
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Dass Immobilieneigentümer das Recht haben, dem Finanzamt für eine Immobilie eine kürzere als die gesetzlich vorgeschriebene Nutzungsdauer nachzuweisen, ist aufgrund zahlreicher BFH-Urteile und aufgrund von § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG unumstritten. Probleme gibt es nach wie vor mit den Nachweisen, die das Finanzamt für die Begründung einer kürzeren Nutzungsdauer fordert. Nachfolgend erhalten Sie ein Update für die Beratungspraxis, welche Optionen Mandanten hier haben.