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  • · Fachbeitrag · Steuerermäßigung nach § 35c EStG

    Stromerzeuger oder Solarkollektoranlagen?

    Im BMF-Schreiben vom 21.8.2025 zur Förderung energetischer Maßnahmen am Eigenheim nach § 35c EStG ist in Rn. 17 eine Klarstellung zu finden, wonach die Installation eines reinen Stromerzeugers (z. B. PV-Anlage, Windkraftanlage, Stromspeicher) nicht nach § 35c EStG gefördert wird.

     

    Beachten Sie — Handelt es sich dagegen um photovoltaisch-thermische Kollektoren (Solarkollektoranlagen), können diese Aufwendungen nach § 35c EStG steuerlich begünstigt sein, und zwar dann, wenn sie als Wärmeerzeuger (Solarthermie) oder als Wärmequelle für Wärmepumpen eingesetzt werden. Die Kosten sind dann im Einfall anhand eines geeigneten Maßstabs aufzuteilen.

     

    Fundstelle

    Quelle: ID 50670994