· Fachbeitrag · Steuerermäßigung nach § 35c EStG
Stromerzeuger oder Solarkollektoranlagen?
Beachten Sie — Handelt es sich dagegen um photovoltaisch-thermische Kollektoren (Solarkollektoranlagen), können diese Aufwendungen nach § 35c EStG steuerlich begünstigt sein, und zwar dann, wenn sie als Wärmeerzeuger (Solarthermie) oder als Wärmequelle für Wärmepumpen eingesetzt werden. Die Kosten sind dann im Einfall anhand eines geeigneten Maßstabs aufzuteilen.
Fundstelle
- BMF 21.8.25, IV C 1 – S 2296-c/00004/018/050, iww.de/astw, Abruf-Nr. 250572
Quelle: ID 50670994