Das KostBRÄG 2025 hat eine weitere Vergütungserhöhung für Anwälte gebracht! Das IWW-Webinar Anwaltsvergütung am 7.4.25 informiert Sie in gut zwei Stunden über alle wichtigen Änderungen, die Sie jetzt umsetzen müssen. Unser Abrechnungsexperte RA Norbert Schneider gibt Ihnen darin konkrete Tipps, mit denen Sie von Anfang an das Optimum aus den neuen Regeln herausholen (Einzelheiten unter iww.de/webinar/anwaltsverguetung ).
Für den sicheren Umgang mit anwaltlichen Vergütungs- und Gebührenvereinbarungen sollte die anwaltliche Seite, gleich ob Mitarbeiter oder Anwälte selbst, die rechtlichen Formvorgaben kennen. Hier finden Sie einen ...
Seit Monaten warten Rechtsanwälte auf das KostRÄG 2025, in welchem u. a. die Gebühren erhöht werden sollen. Der Bundestag hat die Reform des RVG am 31.1.25 beschlossen (BT-Drucks. 20/14768, Abruf-Nr. 5030773 ).
Der Bundestag hat die Reform des RVG beschlossen – versteckt in Art. 11 des neuen Gesetzes zu den Berufsbetreuern und Vormündern (BT-Drucks. 20/14768, Abruf-Nr. 5030773 ). Nun muss der Bundesrat entscheiden – und ...
Was tun, wenn der Schuldner insolvent ist? Mit welchen Strategien kommen Gläubiger dennoch an ihr Geld? Der neue IWW-Online-Workshop am 26.05.2025 stellt Ihnen praxisorientierte Ansätze vor, mit denen Sie verhindern, dass Ihr Mandant leer ausgeht.
Vergütungsklagen: So agieren Sie erfolgreich im Prozess
Machen Sie sich fit für die Prozessführung bei Vergütungsstreitigkeiten! Die neue Sonderausgabe von AA Arbeitsrecht aktiv zeigt typische Fehlerquellen im Verfahren auf, erläutert Wege zur optimalen Vertragsgestaltung im Vorfeld und unterstützt Sie mit Checklisten und Musterformulierungen.
Das KostBRÄG 2025 ist verabschiedet. Anwälte können sich damit über ein Gebührenplus von 6 bzw. 9 % freuen. RVG professionell informiert Sie jetzt umfassend über alle Änderungen mit einer Schwerpunkt-Ausgabe sowie einem Webinar mit dem Abrechnungsexperten Norbert Schneider.
Anwälte müssen laut LG Koblenz die Formvorschrift des § 3a RVG beachten, wenn sie vor dem Tätigwerden mit dem Mandanten eine Vergütungsvereinbarung schließen oder nachträglich Bonuszahlungen vereinbaren.