· Fachbeitrag · Streitwertecke Teil 3
8 aktuelle Entscheidungen zur Kostengrundentscheidung
von VRiOLG Frank-Michael Goebel, Koblenz
| Angefangen bei der Kostengrundentscheidung gilt es für Sie als Rechtsanwalt, achtsam zu sein. Sie müssen vieles beachten. Die Kostengrundentscheidung muss alles umfassen und richtig verteilt sein. Sinnvoll ist es, wenn Sie wissen, welche Möglichkeiten Sie haben. Im Folgenden stellen wir Ihnen acht wichtige Entscheidungen zum Kostenrecht vor. |
1. Keine isolierte Anfechtung der Kostenentscheidung bei einstweiliger Anordnung
Die Kostenentscheidung im Verfahren der einstweiligen Anordnung kann nicht isoliert angefochten werden. Das gilt auch, wenn eine mündliche Verhandlung stattgefunden hat (OLG Nürnberg 11.4.24, 7 WF 231/24, Abruf-Nr. 247031).
Das OLG legt dabei § 57 S. 2 FamFG restriktiv aus. Es verweist auf die Begründung zum Gesetzesentwurf (BT-Drs. 16/6308, S. 202). Der Gesetzgeber führte dort aus, dass Entscheidungen im Verfahren der einstweiligen Anordnung nur begrenzt anfechtbar sein sollen. Es sei keine Ausnahme vorgesehen, allein die Kostenentscheidung anzufechten.
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