13.06.2025 · Nachricht aus AK · Pflicht mit Mehrwert – Ihr Berufseinstieg leicht gemacht!
Berufsrecht ist Pflicht, aber keine Last! Im IWW-Online-Lehrgang „Anwaltliches Berufsrecht“ erfahren Sie alles, was Sie als neu zugelassener Anwalt wissen müssen – kompakt, verständlich und praxisnah. Absolvieren Sie den Kenntnisnachweis gemäß § 43f BRAO bequem in 4 x 2,5 Stunden an Ihrem PC (Einzelheiten unter https://www.iww.de/webinar/iww-online-lehrgang-anwaltliches-berufsrecht ).
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13.06.2025 · Nachricht aus AK · Berufsrecht
Hat ein Einzelanwalt bereits einen Urlaub gebucht und fällt später in diesen Zeitraum ein Gerichtstermin, muss das Gericht diesen verlegen. Weder ist ein Unterbevollmächtigter einzuschalten, noch lässt sich aus § 53 BRAO eine Vertretungspflicht für wahrzunehmende Termine ableiten, klärt der VGH Baden-Württemberg (28.2.25, A 13 S 959/24, Abruf-Nr. 247888 ).
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11.06.2025 · Fachbeitrag aus AK · Prozessrecht
Wenn Sie Fristen verpassen, hat das gravierende Folgen: Versäumen Sie Notfristen, führt das zu unmittelbaren Rechtsverlusten. Wenn Sie sonstige gesetzliche und richterliche Fristen verpassen, erwarten die vertretene Partei rechtliche Nachteile. Für Sie besteht die Gefahr eines Haftungsfalls. Der BGH hat sich nun im Anschluss an seine bisherige Rechtsprechung (BGH 11.5.21, VIII ZB 9/20, 21.3.23, VIII ZB 80/22 sowie 30.1.24, VIII ZB 85/22) noch einmal zu den Anforderungen an die ...
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10.06.2025 · Nachricht aus AK · Leserumfrage
Die juristische Arbeitswelt verändert sich rasant: Ob digitale Selbstlernkurse, spezialisierte Webinare zu Legal Tech oder klassische Präsenzseminare – die Möglichkeiten zur Fortbildung sind so vielfältig wie nie zuvor. Doch wie nutzen Sie diese Optionen? Mit einer kurzen Umfrage möchten wir genau das herausfinden: Wie gestalten Sie Ihre Fortbildung im Jahr 2025? Setzen Sie auf flexible Online-Kurse, Live-Webinare, Präsenzveranstaltungen oder bevorzugen Sie das Selbststudium?
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09.06.2025 · Nachricht aus AK · beA-Störung
Grundsätzlich ist es ausreichend, wenn ein Rechtsanwalt bei einer Störung des beA bei seiner Glaubhaftmachung der Umstände auf die Seite der BRAK oder der Justiz verweist (AK 25, 38, AK 23, 114). Allein die Formulierung „vorab per Fax wegen dauerhafter beA-Übertragungsstörung“ reicht bei der Ersatzeinreichung nicht aus, auch wenn die Störung in den einschlägigen Portalen erkennbar ist. Hier müssen die Gerichte nicht ermitteln, sondern der Anwalt muss eine vernünftige Darstellung ...
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06.06.2025 · Fachbeitrag aus AK · Streitwertecke Teil 2
Sie müssen als Rechtsanwalt bei der Bemessung des Gegenstandswerts achtsam sein. Hier gilt es, Vieles im Blick zu behalten. Der Gegenstandswert ist sowohl für Ihre Vergütung als auch für die Höhe der Gerichtskosten entscheidend. Kürzen Sie Ihre eigene Vergütung nicht unangemessen. Sie sollten die Chancen sehen, bei denen Sie noch etwas herausholen können. Auch die sachliche Zuständigkeit und die Rechtsmittelbeschwer sind an diese Fragen gekoppelt. Der folgende Beitrag stellt im Teil 2 ...
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06.06.2025 · Fachbeitrag aus AK · Leserforum
FRAGE: C ist angestellte Anwältin in der Sozietät B. Sie zieht mit ihrem Lebensgefährten in die 200 km entfernte Stadt D. Dort fängt sie bei der neuen Kanzlei A an. C fragt, was sie bei dem Kanzleiwechsel im Zusammenhang mit dem beA beachten muss.
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04.06.2025 · Nachricht aus AK · Berufsrecht
Auch wenn es eigentlich mittlerweile selbstverständlich ist, dass sich jeder zugelassene Rechtsanwalt für das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) registrieren muss, wehren sich manche Rechtsanwälte immer noch dagegen (AGH NRW 14.2.25, 1 AGH 43/24, Abruf-Nr. 247889 ).
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02.06.2025 · Fachbeitrag aus AK ·
die Nutzung des beA ist in Mandatsangelegenheiten für uns eine Selbstverständlichkeit geworden. Trotzdem reißen die Gerichtsentscheidungen zur richtigen Nutzung nicht ab (s. zuletzt AK 25, 73 f.), u. a. zu Fragen der richtigen Ersatzeinreichung, wenn das beA einmal gestört ist.
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30.05.2025 · Nachricht aus AK · Bewerbung Anwaltsnotariat
Weil er bei seiner Bewerbung um eine Stelle als Anwaltsnotar ein vor drei Jahren eingestelltes Aufsichtsverfahren bei der Rechtsanwaltskammer nicht angegeben hatte, ist ein Anwalt zu Recht als ungeeignet für das Notaramt angesehen worden. Diese Entscheidung hat jetzt der Notarsenat des BGH bestätigt (BGH 10.3.25, NotZ (Brfg) 2/24, Abruf-Nr. 247561 ).
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