Beim „Gang durch die Instanzen“ darf der Zugang zu den Gerichten nicht in unzumutbarer und durch Sachgründe nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden. Dies gilt nach dem BVerfG insbesondere bei übertriebenen verfahrensrechtlichen Ansprüchen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, schauen Sie bitte einmal ganz genau hin: Wie sieht Ihr elektronisches Dokument aus, das Sie an Gerichte, Staatsanwaltschaften oder Kollegen versenden? Steht z. B. immer noch einfach nur ...
§ 32a Abs. 6 S. 2 StPO sieht zur Fristwahrung eine Fiktion vor, wenn das elektronische Dokument zunächst nicht ausreicht, um die Revision zu begründen. Dieser Fehler kann laut OLG Oldenburg nur durch ein geeignetes ...
Im ersten Halbjahr 2022 ist es zu vielen Fristversäumnissen gekommen. Häufiger Grund ist die noch junge aktive Nutzungspflicht des beA und damit zusammenhängende Bedienfehler oder versagende Software. Das LAG Schleswig-Holstein macht deutlich, dass der Anwalt im Einzelfall auf Screenshots und Kurzvideos setzen sollte, um darzulegen, dass nicht er die Software falsch bedient hat, sondern diese technisch fehlerhaft war.
Auch bei Nutzung des beA muss der Rechtsanwalt nach dem OLG Frankfurt besondere Sorgfaltspflichten beachten und insbesondere rechtzeitig mit der Versendung einer Rechtsmittelschrift beginnen.
Es ist ein alltäglicher Fall in der anwaltlichen Praxis: Das Fristende naht, aber der Mandant meldet sich nicht. Sie senden ein Fax und eine E-Mail. Dennoch geschieht nichts. Sie legen deshalb kein Rechtsmittel ein.
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Bezüglich korrekter Aufklärung und Belehrung stärkt das LG Köln Anwälten den Rücken: Ein Mandant ist beweispflichtig, wenn er behauptet, eine E-Mail seines Bevollmächtigten bezüglich einer Kostenfrage nicht erhalten zu haben – es genügt nicht, wenn er den Erhalt nur bestreitet.