Der Verteidiger darf nach Ansicht des OLG Jena seinen Mandanten über einen von der Staatsanwaltschaft beantragten Haftbefehl unterrichten, wenn er diese Information im Rahmen einer antragsgemäßen Akteneinsicht versehentlich erhält.
Ein Rechtsanwalt darf im Rahmen seiner Berufsausübung starke und eindringliche Ausdrücke benutzen und nicht allein in der Sache, sondern auch gegen Personen argumentieren. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht muss ...
Der Ausschuss 6 der Satzungsversammlung der BRAK befasst sich mit der Verschwiegenheitspflicht und den datenschutzrechtlichen Vorgaben im Homeoffice und beim mobilen Arbeiten. Ein Beitrag im AnwBl Online 22, 101 fasst ...
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, gelegentlich beschleicht mich das Gefühl, dass der Umgang zwischen uns rauher wird. Das kann passieren, wenn es um Probleme bei der beruflichen Zusammenarbeit geht oder wenn Kollegen persönlich in eine Auseinandersetzung von Mandanten involviert sind. In manchen Fällen scheint die Distanz verloren zu gehen, die für die Ausübung unseres Berufs so wichtig ist. Dazu trägt vielleicht auch der Umstand bei, dass viele Kollegen heute selbst die Schriftsätze verfassen, kein ...
Rechtsanwälte, die angestellte Gesellschafter-Geschäftsführer einer RA-GmbH sind, sind nach dem BSG grundsätzlich als sozialversicherungspflichtig beschäftigt anzusehen. Dies trifft zu, wenn sie nicht zu mehr als ...
Für die persönliche Bearbeitung von Fällen i. S. d. § 5 FAO muss sich der Anwalt selbst mit der Sache eigenverantwortlich und weisungsfrei befasst haben. Dies kann der Anwalt nach dem AGH Mecklenburg-Vorpommern ...
Kompakt-Wegweiser: das beA in der Zwangsvollstreckung
Die Regeln zur beA-Nutzung in der Zwangsvollstreckung sind alles andere als klar. Schutz vor ärgerlichen Fehlern bietet Ihnen die Sonderausgabe von VE Vollstreckung effektiv: Auf 5 kompakten Seiten erhalten Sie klare Handlungsempfehlungen und konkrete Beispiele speziell für die Zwangsvollstreckung.
24. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 30.09.2022
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Die Mitgliederstatistik 2022 der BRAK zeigt, dass der Anwaltsmarkt im Wandel begriffen ist. Die Legal-Tech-Anwendungen durch Dienstleister werden in Zukunft weitere erhebliche Änderungen mit sich bringen. Für das Jahr 2023 darf mit Spannung beobachtet werden, wie sich die neue Berufsausübungsgesellschaft entwickelt, die jetzt Kammermitglied werden muss oder kann. Hier ein Überblick über die aktuellen Zahlen.