· Fachbeitrag · Streitwertecke Teil 4
5 aktuelle Entscheidungen zur Kostenfestsetzung
von VRiOLG Frank-Michael Goebel, Koblenz
| Vernachlässigen Sie die Kostenfestsetzung nicht. Die Auslagen des Gerichts, die Vergütung des Gegners dürfen nicht zu hoch und Ihre eigene Vergütung darf nicht zu niedrig angesetzt oder gekürzt sein. Sie sollten die Chancen sehen, an welchen Stellen Sie noch „etwas herauszuholen“. Es bringt Ihnen und Ihren Mandanten bares Geld, wenn Sie hier Fehler erkennen bzw. solche vermeiden. Der folgende Beitrag stellt fünf wichtige Entscheidungen zur Kostenfestsetzung in den Fokus. |
1. Anforderungen an die Begründung des Kostenfestsetzungsantrags
Kostenfestsetzungsbeschlüsse, mit denen das Gericht über den Antrag einer Partei auf Festsetzung der durch den Gegner zu erstattenden Kosten entscheidet, müssen aus sich heraus verständlich sein. Sie müssen die Parteien in die Lage versetzen, die tragenden Erwägungen des Gerichts nachzuvollziehen (OLG Brandenburg 11.10.23, 6 W 98/23, Abruf-Nr. 247038).
Sie müssen so substanziiert und ausführlich sein, dass die an dem Verfahren Beteiligten und auch das Rechtsmittelgericht die Entscheidung überprüfen können. Der Umfang der jeweiligen Begründungspflicht bestimmt sich nach den Umständen des Einzelfalls. Die Begründungspflicht erstreckt sich insbesondere auf Positionen, deren Festsetzung der Rechtspfleger verweigert oder deren Erstattungsfähigkeit zwischen den Parteien streitig ist.
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