Ab dem 1.1.15 gilt bundesweit der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 EUR. Dieser gilt auch für das Kanzleipersonal mit Ausnahme der Auszubildenden. Sonderregelungen gelten außerdem für Langzeitarbeitslose und Praktikanten (bestimmte Praktika bleiben vom Mindestlohn ausgenommen).
Ab 1. Januar 2015 gilt in Deutschland der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 EUR. Dieser kann weder arbeitsvertraglich noch durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung abbedungen werden.
Bereits 2012 begann es: das Neuordnungsverfahren, mit dem die Berufsausbildung der vier Rechtsberufe (Rechtsanwalts-, Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte, Notarfach- oder Patentanwaltsfachangestellte) novelliert ...
Die Urteile des BSG vom 3.4.14, die Syndikusanwälten eine Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht versagen ( B 5 R 5/13 R, B 5 R 25/13 R, B 5 RE 13/14 R, B 5 RE 9/14 R, B 5 RE 3/14 R), sorgen nicht nur für Diskussionsstoff bei der BRAK.
Was bedeutet es für Sie, wenn ein Mandat 100 EUR, 2.000 EUR oder 10.000 EUR Umsatz gebracht hat? War das ein Erfolg? Um das zu wissen, müssen Sie bemessen, wie viel Sie von Ihrem wichtigsten Gut eingesetzt haben: ...
Eine Kanzlei arbeitet wirtschaftlicher, wenn alle Mitarbeiter stringent auf ihr Ziel hinarbeiten. Dafür müssen jedoch erst einmal Ziele vereinbart werden. Die Autorin gibt einen Überblick über organisatorische und ...
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Wird das Privatfahrzeug eines Kanzleimitarbeiters bei einer dienstlichen Fahrt beschädigt, ohne dass ein Dritter einstandspflichtig ist, kann der Mitarbeiter von Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne vertragliche Regelung Aufwendungsersatz für den erlittenen Schaden verlangen.