Eine effektive Zusammenarbeit in der Kanzlei steigert Ihre Gewinnaussichten und die Freude an der Arbeit. Sprechen Sie mit Mitarbeitern, mit deren Arbeit Sie nicht zufrieden sind. Gut geführte Personalgespräche schaffen Vertrauen und Motivation. So bereiten Sie sie vor.
Lassen Sie sich am 10. März 2015 von 13.00 bis 15.00 Uhr von Raschid Bouabba bequem an Ihrem PC über alles Wichtige zum neuen Mindestlohn informieren und erfahren Sie, wie Sie mit den in der Praxis aufgetauchten ...
Personalgespräche in der Kanzlei können Vertrauen und Motivation verschaffen und viel Gutes bewirken, wenn sie richtig geführt werden. Ihre zielgerichtete Vorbereitung und sichere Durchführung ist das „A und O“.
Ab dem 1.1.15 gilt bundesweit der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 EUR. Dieser gilt auch für das Kanzleipersonal mit Ausnahme der Auszubildenden. Sonderregelungen gelten außerdem für Langzeitarbeitslose und Praktikanten (bestimmte Praktika bleiben vom Mindestlohn ausgenommen).
Ab 1. Januar 2015 gilt in Deutschland der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 EUR. Dieser kann weder arbeitsvertraglich noch durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung abbedungen werden.
Bereits 2012 begann es: das Neuordnungsverfahren, mit dem die Berufsausbildung der vier Rechtsberufe (Rechtsanwalts-, Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte, Notarfach- oder Patentanwaltsfachangestellte) novelliert ...
Kanzleinachfolge: So gestalten Sie den Prozess optimal
Jede Kanzleinachfolge ist ein heikler Prozess. Die Sonderausgabe von AK Anwalt und Kanzlei zeigt Ihnen, wie Sie bei der Planung strukturiert vorgehen: von Kaufpreisfindung bis Vertragsgestaltung, von Mitarbeiter- bis Mandanteninformation. Mit praktischen Tipps zur direkten Umsetzung.
Brennpunkt Eigenbedarf: mit Fachwissen und KI zum Erfolg
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Wie lassen sich Arbeitsverhältnisse ohne Eskalation beenden? Wann ist die Kündigung, wann der Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrag die richtige Option? Die Sonderausgabe von AA Arbeitsrecht aktiv bietet Ihnen das komplette Instrumentarium für eine rechtssichere und effiziente Beratung.
Die Urteile des BSG vom 3.4.14, die Syndikusanwälten eine Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht versagen ( B 5 R 5/13 R, B 5 R 25/13 R, B 5 RE 13/14 R, B 5 RE 9/14 R, B 5 RE 3/14 R), sorgen nicht nur für Diskussionsstoff bei der BRAK.