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  • · Fachbeitrag · Reform der Berufsausbildung

    Ab 1.8.15 gelten neue Ausbildungsinhalte

    | Bereits 2012 begann es: das Neuordnungsverfahren, mit dem die Berufsausbildung der vier Rechtsberufe (Rechtsanwalts-, Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte, Notarfach- oder Patentanwaltsfachangestellte) novelliert werden sollte. Im Juni 2014 wurde es abgeschlossen, und am 11.9.14 erfolgte die Veröffentlichung der neuen ReNoPat-Ausbildungsverordnung (ReNoPat-AusbV) im Bundesanzeiger (BGBl. I 14, 1490). Für alle ab dem 1.8.15 beginnenden Ausbildungsverhältnisse gelten die neuen Inhalte. |

     

    In den kommenden Monaten dürften auch die Rechtsanwaltskammern gezielt ausbildende Rechtsanwälte informieren. Eine Übersicht über die Lernfelder finden Sie unter iww.de/sl499. Hervorzuheben ist die Einführung von „fallbezogenen Fachgesprächen“, die die mündliche Prüfung ersetzen.

     

    PRAXISHINWEIS | Ausbildende Rechtsanwälte sollten die neuen Ausbildungsinhalte kennen, insbesondere werden Englischkenntnisse zu einem wichtigen Bestandteil der Ausbildung. Von der angedachten Einführung eines fünften Ausbildungszweigs speziell für die Anforderungen in Wirtschaftskanzleien wurde abgesehen.

     

     

    Weiterführende Hinweise

    • Übersicht über die Lernfelder der vier Rechtsberufe unter iww.de/sl499 
    Quelle: Ausgabe 10 / 2014 | Seite 163 | ID 42940693