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  • · Fachbeitrag · Mitarbeiterführung

    Zielvereinbarungen: Chancen und Stolpersteine

    von Sina Töpfer ‒ Inhaberin TÖPFER-KANZLEIMANAGEMENT ‒ Recruiting / Beratung / Coaching / Konfliktklärung, Hamburg

    | Eine Kanzlei arbeitet wirtschaftlicher, wenn alle Mitarbeiter stringent auf ihr Ziel hinarbeiten. Dafür müssen jedoch erst einmal Ziele vereinbart werden. Die Autorin gibt einen Überblick über organisatorische und strategische Überlegungen für Zielvereinbarungen. Sie werden danach besser einschätzen können, ob diese für Ihre Kanzlei sinnvolle Instrumente sind. |

    1. Vorteile und praktische Umsetzung

    Sich selbst oder einer anderen Person ein Ziel zu setzen, bedeutet, ein angestrebtes Resultat zu definieren. Das Ziel gibt Orientierung, engt jedoch nicht ein. Es zwingt, Wege zu gehen, Lösungen zu suchen und Energie ökonomisch zu nutzen. Die Führungslehre geht davon aus, dass messbare Verbesserungen eintreten, wenn Ziele (jährlich) in Mitarbeitergesprächen vereinbart werden.

    Diese Mitarbeitergespräche wollen gut vorbereitet werden. Sofern Sie keine tagesgeschäftlichen Berührungspunkte mit den Mitarbeitern haben, sondern sie in organisatorischen Belangen (Office-Management-Ebene) begleiten, brauchen Sie in dieser Vorbereitung Unterstützung von direkten Kollegen des Mitarbeiters. Es empfiehlt sich, frühzeitig Termine zu vereinbaren. In vielen Kanzleien finden die Mitarbeitergespräche im Dezember statt. Die folgende Checkliste listet Ihnen die Regeln für ein Feedback auf: