Ab dem 1. August 2015 können Klagen, Anträge und sonstige Schriftstücke beim VerfGH Koblenz rechtswirksam auf elektronischem Weg eingereicht werden. Der VerfGH in Rheinland-Pfalz ist damit bundesweit Vorreiter unter den Verfassungsgerichten.
Am 8.7.15 hat die Regierung den neuen Gesetzentwurf zur Anpassung des ErbStG vorgelegt. Die gute Nachricht ist, dass der Gesetzgeber von einer Rückwirkung absieht! Die alten Regelungen können daher bis zum ...
Ein Anwalt aus Göttingen erfuhr aus Presseberichten, dass er vom Landes-Verfassungsschutz beobachtet wurde. Er forderte den Verfassungsschutz auf, Auskunft über die zu seiner Person gesammelten und gespeicherten Daten ...
Bei schönem Wetter am Pool arbeiten? Wenn Sie sich konzentrieren, kein Problem. Viele Apps stellen nötige Arbeitsmaterialien wie Gesetze und Entscheidungen mobil zur Verfügung.
Sie begegnen Stress im Büro oft mit ungeliebter Wochenendarbeit, weil Sie dann endlich in Ruhe arbeiten können? Der Beitrag stellt in konkreten Schritten ein gutes Zeit- und Selbstmanagement vor, das dies vermeidet.
Mandanten gewinnen mit digitalem Marketing – so geht’s!
Mandanten überzeugen mit einer starken Online-Präsenz. Weit oben in den Suchmaschinen erscheinen. Mit relevantem Social-Media-Content auffallen: Erfolgreiches Online-Marketing ist kein Hexenwerk! Die neue Sonderausgabe von AK Anwalt und Kanzlei bietet praktische Tipps zur direkten Umsetzung.
27. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 21.11.2025
Bringen Sie Ihr Beratungswissen auf den neuesten Stand. Der IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht informiert Sie über aktuelle Brennpunkte aus der Betriebsprüfung, dem Ermittlungs- und Steuerstrafverfahren. Bei Buchung bis zum 31.08.2025 profitieren Sie jetzt von 10 % Frühbucherrabatt!
Zum Start des neuen KostBRÄG 2025 unterstützt Sie RVG professionell gleich dreifach: Eine Sonderausgabe mit konkreten Tipps und Berechnungsbeispielen, ein Live-Webinar am 07.07.2025 mit dem Abrechnungsexperten Norbert Schneider sowie neue Kostenrechner unterstützen Sie bei der Umsetzung.
Ein Mitglied einer aus mehreren Rechtsanwälten bestehenden Sozietät ist nicht verpflichtet, in Bezug auf die Berufungsbegründungsfrist eine von der üblichen Vorfrist unabhängige weitere Frist zu notieren, um die Bearbeitung der Sache durch ihn im Hinblick auf seinen anstehenden Jahresurlaub sicherzustellen (BGH 6.5.15, VII ZB 60/14, Abruf-Nr. 177342 ).