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  • 26.10.2015 · Fachbeitrag · Fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung

    Wiedereinsetzung: Anwaltlicher Rechtsirrtum entschuldbar

    | Ist eine Rechtsmittelbelehrung nicht offenkundig fehlerhaft und der durch sie verursachte Irrtum nachvollziehbar, kann auch bei einem Rechtsanwalt die Fristversäumnis auf diesem Fehler beruhen. Er kann deshalb Wiedereinsetzung in den vorigen Stand erlangen. |