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  • · Fachbeitrag · Elektronischer Rechtsverkehr

    beA: Das müssen Sie jetzt erledigen

    | Um ab dem 1.1.16 das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) zu nutzen, müssen sich Rechtsanwälte mit der beA-Karte registrieren. Aktuell fordert Sie die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) auf, die Karte zu bestellen und sich zu registrieren. Beachten Sie hierbei Folgendes: |

     

    Sie können zwischen der beA-Karte Basis (29,90 EUR netto) und der beA-Karte Signatur (49,90 EUR netto) wählen. Die Basiskarte verwenden Sie, um sich zu registrieren und Ihr Postfach zu nutzen. Mit der beA-Karte Signatur können Sie zusätzlich Dokumente elektronisch signieren. Basiskarten können nachträglich zu Signaturkarten aufgerüstet werden. Mit einer Mitarbeiter-Chipkarte (12,90 EUR netto) können Mitarbeiter auf alle beA der Anwälte in der Kanzlei zugreifen, die ihr Postfach für die Mitarbeiter-Chipkarte freischalten. Zudem benötigen Sie ein Kartenlesegerät mit Tastatur. Die Bundesnotarkammer (BNotK) bietet die Modelle cyberjack secoder für 59,90 EUR netto sowie cyberjack RFID komfort für 129,90 EUR netto an. Letzteres ermöglicht zusätzlich das Online-Banking und hat eine Personalausweis-Funktion (Näheres unter iww.de/sl1681; iww.de/sl1682; bea-abc.de).

     

    PRAXISHINWEIS | Kontaktieren Sie die BNotK (bea@bnotk.de), falls Sie kein Schreiben erhalten haben. Es enthält Ihre individuelle Antragsnummer, die Sie benötigen, um die Karten unter bea.bnotk.de zu bestellen. Bestellen Sie die Karten schnell und umgehen Sie die zum Jahresende erwartete „Registrierungswelle“. Die BNotK liefert ab Oktober 2015 die Basiskarten aus, sodass Sie wohl bereits im November auf das beA zugreifen können (bea.brak.de).

    Quelle: Ausgabe 10 / 2015 | Seite 163 | ID 43624317