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  • · Nachricht · Fachanwaltschaft

    Frist für Nachweis praktischer Fälle auf fünf Jahre verlängert

    | Wer einen der 24 Fachanwaltsbezeichnungen verliehen bekommen möchte, hat voraussichtlich ab August/September 2025 mehr Zeit, die gemäß § 5 FAO erforderlichen Fälle beizubringen. Die Satzungsversammlung hat mit deutlicher Mehrheit am 26.5.25 die Fristverlängerung von drei auf fünf Jahre beschlossen. Das Bundesjustizministerium muss diese Änderung noch genehmigen. Hat es keine Bedenken, tritt die Änderung drei Monate nach der Veröffentlichung in Kraft. |

     

    Anlass für die Anpassung des Nachweiszeitraums war v. a., dass sich die Frist von drei Jahren in den letzten Jahren zu einer Zugangsschranke entwickelt hat. Die Zahl der verliehenen Fachanwaltschaften hatte deutlich stagniert und ist teilweise sogar zurückgegangen. Die Satzungsversammlung war der Auffassung, dass sich das Berufsbild und der Berufsalltag so stark verändert haben, dass es einer Anpassung der FAO bedarf, um die Realität abzubilden. Die FAO geht bisher davon aus, dass Anwälte in Vollzeit tätig sind. Seit der Einführung der FAO waren dies v. a. bei Partnern weit mehr als 40 Wochenstunden. Dies entspricht allerdings nicht mehr der Realität.

    (mitgeteilt von RA Martin W. Huff, Singen (Hohentwiel))

    Quelle: Ausgabe 07 / 2025 | Seite 109 | ID 50434260