Geht es um die Feststellung der Pflicht zum Ersatz künftigen Schadens, dann bemisst sich das konkrete wirtschaftliche Interesse der Partei nicht allein nach der Höhe des drohenden Schadens, sondern auch danach, wie hoch oder wie gering das Risiko eines Schadenseintritts und einer tatsächlichen Inanspruchnahme durch den Feststellungskläger ist. So beschreibt der BGH den Grundsatz.
Ein Fahrrad mit Elektrounterstützung fällt nicht unter die Kfz-Haftpflichtversicherungspflicht, da es nicht ausschließlich maschinell angetrieben wird. So entschied es der EuGH.
Der VN kann einen Auskunftsanspruch über zurückliegende Prämienanpassungen in der privaten Krankenversicherung haben, wenn er in entschuldbarer Weise über Bestehen und Umfang seines Rechts im Ungewissen ist.
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Hoffnungslos überlastete Versicherer, die einen abenteuerlichen „Arbeitsvorrat“ vor sich herschieben, sind derzeit eher die Regel als die Ausnahme. Das macht in der Kanzlei zusätzliche Arbeit.
Der VN muss den VR bei der Regulierung eines Kasko-Schadens auf ihm bekannte Vorschäden des versicherten Fahrzeugs hinweisen. Diese Obliegenheit besteht auch, wenn der VN selbst davon ausgeht, dass ein vollständig ...
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Der BGH hält auch unter Berücksichtigung der neueren EuGH-Rechtsprechung (u. a. 24.2.22, C-143/20 und C-213/20 = NJW 22, 1513) daran fest, dass die Geltendmachung des Widerspruchsrechts gemäß § 5a Abs. 1 S. 1 VVG (hier in der Fassung vom 21.7.94) auch bei einer fehlenden oder fehlerhaften Widerspruchsbelehrung ausnahmsweise Treu und Glauben (§ 242 BGB) widersprechen und damit unzulässig sein kann, wenn besonders
gravierende Umstände des Einzelfalls vorliegen, die vom Tatrichter festzustellen sind (BGH ...