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  • 26.01.2024 · Nachricht · Kfz-Kaskoversicherung

    VN muss bei Gutachtenauftrag auf Vorschäden hinweisen

    | Der VN muss den VR bei der Regulierung eines Kasko-Schadens auf ihm bekannte Vorschäden des versicherten Fahrzeugs hinweisen. Diese Obliegenheit besteht auch, wenn der VN selbst davon ausgeht, dass ein vollständig fachgerecht reparierter Vorschaden vorliegt. |