Eine Fotovoltaikanlage ist eine sonstige bauliche Anlage im Sinne von § 3 Abs. 1 b) bb) ARB 2005, sodass kein Versicherungsschutz für eine Klage gegen den Lieferanten wegen etwaiger Mängel besteht.
In den ARB ist eine Klausel intransparent und unwirksam, wonach der VN nach Eintritt des Rechtsschutzfalls, soweit seine Interessen nicht unbillig beeinträchtigt werden, alles zu vermeiden hat, was eine unnötige ...
Rechtsschutz-VR gehen zunehmend dazu über, schriftliche Deckungszusagen im Zusammenhang mit Versicherungsfällen aus dem BUZ-Bereich (Anfechtung des VR wegen vermeintlicher arglistiger Täuschung) unter den ...
Ein umfassend beauftragter Versicherungsmakler muss beim Wechsel einer Rechtsschutzversicherung darauf hinweisen, dass infolge der Ausschlussfrist des § 4 Abs. 3 lit. b ARB 94 eine Deckungslücke entstehen kann.
Die Leistungsverweigerung eines VR aufgrund einer Anzeigepflichtverletzung bei Abschluss des BU-Versicherungsvertrags kann zeitlicher Anknüpfungspunkt für den Rechtspflichtenverstoß i.S.v. § 4 Abs.
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Zum vertragsrechtlichen Instrumentarium der Rechtsschutz-VR bei Deckungsablehnungen und Leistungsbeschränkungen gehört die in § 17 Abs. 5 lit. c) cc) ARB 2000 und nachfolgende geregelte sog. Kostenminderungsobliegenheit. Die Rechtsprechung dazu ist im Fluss, wir geben eine Übersicht.